Ich hatte eine mündliche Vereinbarung den Pachtvertrag für ein Restaurant zu übernehmen. Ich erstellte die Speisekarte und die Visitenkarte des derzeitigen Pächters, versehen mit einem von mir gestalteten Firmenlogo.
Die Übernahme der Pacht kam nicht zustande, weil der derzeitige Pächter plötzlich nicht mehr übergeben wollte. Mein Logo benutzt er weiterhin. Kann ich ihn kostenpflichtig Abmahnen oder ihn anderwertig auf Entschädigung verklagen?
Sehr geehrter Fragesteller,
es bestehen durchaus Möglichkeiten in Ihrem Fall etwas zu "machen". An Ihrem Logo bestehen bereits zu Ihren Gunsten ohne vorherige Anmeldung Rechte, die sie ausüben können. Diese Rechte haben Sie unabhängig davon, ob Ihr Logo zB als Marke angemeldet worden ist oder nicht.
Problematisch, aber nicht unlösbar könnte die Frage sein, ob Sie dem Pächter nicht uU ein (zumindest eingeschränktes) Nutzungsrecht gewährt haben, was Ihre Ansprüche schlecht durchsetzbar machen würde.
Allerdings muss man sich den Fall genauer anschauen. Da wir eine Vielzahl derartiger Fälle behandeln, können Sie bei Interesse der weiteren Verfolgung, sich entweder über meine Homepage melden (dort finden Sie alle Kontaktinformationen) oder direkt unter tawil@tawil.de.
Mit freundlichen Grüßen
Tawil
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller18. August 2006 | 20:12
Sehr geehrter Herr Anwalt,
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Der Ort meines Problems liegt in Polen.
Ich würde Sie gern weiterhin kontaktieren, wenn Sie im polnischem Recht "bewandert" sind.
Mit freundlichen Grüßen
"Tashina"
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt18. August 2006 | 20:22
Sehr geehrte Tashina,
im polnischen Recht bin ich leider nicht bewandert. Wenn die Klage in Polen durchgesetzt werden müsste, dann würde es bereits an der sprachlichen Barriere.