Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Sie haben vollkommen Recht insoweit, als dass der Begriff „ freiwilliges soziales Jahr „ so nicht geschützt ist und auch nicht in der Form geschützt werden kann, als dass Sie diesen Begriff nicht in einer Beurteilung/Zeugnis verwenden dürften.
Dies würde hier auch dem Sinn des freiwilligen sozialen Jahres zumindest teilweise zuwiderlaufen. Bei einem freiwilligen sozialen Jahr ist es ja grade üblich, dass danach auch eine Bescheinigung über die Tätigkeit und so weiter erfolgt.
Hierbei muss natürlich ordnungsgemäß darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht etwa um eine Zivildienststelle oder um ein Arbeitsverhältnis, sondern eben um ein freiwilliges soziales Jahr handelt.
Um Ihre Frage also auf dem Punkt zu bringen, besteht sowohl in urheberrechtlicher als auch in markenrechtlicher Hinsicht kein Problem bei der Verwendung des Begriffs „freiwilliges soziales Jahr“. Von der Verwendung der Abkürzungen hierfür würde ich aber aus den von Ihnen schon bereits angedeuteten Gründen absehen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag und einen guten Wochenstart!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht