Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Märchen ist dem Inhalt nach gemeinfrei, kann also von jedermann frei genutzt werden. Geschützt sein können aber neuere künstlerische sprachliche Ausgestaltungen.
Wenn Sie den Inhalt des Märchens aber in eigenen Worten wiedergeben und nicht 1:1 eine moderne, sprachlich außergewöhnliche Neufassung kopieren, ist die Nutzung rechtlich erlaubt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
26. Februar 2024
|
14:37
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking