Sehr geehrter Fragesteller,
um Ihre Anfrage verlässlich beantworten zu könne, senden Sie mir doch bitte das Schreiben der Staatsanwaltschaft zu, gerne per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Müller
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail:
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Unterlagen.
Sie müssen auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft nichts weiter unternehmen.
Sie werden hier lediglich darüber informiert, dass der Betrag (Schaden) an den Geschädigten ausgekehrt werden soll.
Ich sehe hier keine Einwände, die Sie geltend machen könnten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute,
Mit freundlichen Grüßen