Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
In Deutschland können Form und Design eines Produkts kann nur durch ein Geschmacksmuster geschützt werden. Patente und Gebrauchsmuster decken Erfindungen ab und die Marke schützt die Bezeichnung einer Ware.
1) An dieser Stelle kann keine ausführliche Recherche vorgenommen werden, ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass die "Bra-Buddies" als Geschmacksmuster geschützt sind.
Zudem wird sich die Form der "Bra-Buddies" nicht schützen lassen, weil diese wohl schon "offenbart" worden ist. Allerdings können Sie wohl "Bra-Buddies" mit einem bestimmten Design schützen lassen.
2) Eine Fälschung impliziert eine Täuschung bspw. über den Hersteller. Wenn das chinesische Produkt keinen (Marken)Namen hat, ist für mich keine Täuschung ersichtlich.
3) Ein Vertrieb ist grundsätzlich möglich. Sie dürfen allerdings nicht die angesprochenen Kreise über die Herkunft des Produktes täuschen. Das wäre der Fall, wenn Sie fremde Marken verwenden.
4) Ich sehe derzeit keinerlei Anhaltspunkt für eine CE-Certifizierung.
Eine Kooperation mit den chinesischen Herstellern unter Verwendung einer eigenen Marke ist in jedem Falle unbedenklich.
Die Verwendungsmöglichkeiten der Marke "Bra Buddy" bedarf weiterer Recherche, die den Rahmen einer Erstberatung bei weitem übersteigt.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Ich berate Sie in diesen Fragen gerne weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Geschäftsidee!
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 28.06.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen