Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, wobei ich zu berücksichtigen habe, dass Sie trotz Hinweise von neun Kollegen Ihren Einsatz nicht erhöht, sondern durch Unterschreiten des Mindesteinsatzes weiter eine geringe Detailtiefe gewünscht haben.
Grundsätzlich wäre es möglich, die Unterschrift unter den Vertrag binnen Jahresfrist nach Unterzeichnung wegen Drohung anzufechten, wenn der unterlassene Wasser- und Abwasseranschluss der Stadt Garmisch eine Drohung mit einem empfindlichen Übel darstellt.
Hierzu müsste genauer geprüft werden, inwiefern die Stadt Garmisch ggf. verpflichtet ist, Sie unentgeltlich an das Wasser- und Abwassernetz anzuschließen und welche alternativen Möglichkeiten es gibt, etwa Brunnen und Abtransport des Abwassers mittels LKW. Auch müsste der zu unterzeichnende Vertrag im Einzelnen geprüft werden im Hinblick auf die Toilettenutzung, was in diesem Forum nicht möglich ist, da keien Dokumente hochgeladen werden können.
Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, einen örtlichen Anwalt zu kontaktieren und die Sach- und Rechtslage VOR Unterzeichnung des Vertrags detailliert prüfen zu lassen, da eine nachträgliche Aufhebung immer mit Risiken und Mühen für denjenigen verbunden ist, der den Vertrag aufheben möchte.
Eine Unterzeichung unter Vorbehalt im Sinne von: "Ich setze meine Unterschrift, aber sie gilt nicht" dürfte von der Stadt ohnehin nicht akzeptiert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin
Antwort
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