Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vertrag gültig oder nicht?

| 2. August 2013 07:37 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


06:11

Am 1.6. unterschrieb ich einen Promotionvertrag von Agentur X bezugs Verkostung einer (zb) Pizza von Dr Oetker. Die Aktion sollte Anfang Sept bis Ende Oktober laufen.
Am 21.6. bekam ich die Anfrage, ob ich noch ab 27.6 zwei Wochen Verkostung für Flammkuchen machen könnte, was ich auch zusage. Bezugs Schulung bekam ich die Chance, einem anderen Promotor in H zuzuschauen, wie ers macht, was ich auch annahm.
Ich sah dem Promotor 90 min zu (er trug die ganze Zeit KEINE Handschuhe) und begann am 27. meine Promotion. Gegen 10.10h – ich gerade den Stand halb aufgebaut, erschien der Außendienstler von Dr Oetker. Er sah, dass ich den Stand nicht komplett aufgebaut hatte und erwähnte dieses. Ich antwortete, dass ich dass noch machen werde, zuerst aber einmal einen Flammkuchen in den Ofen tun möchte, da er ja zum Verkosten 20 Minuten in Anspruch nehmen würde.
Nachdem ich und der Promotor den Stand aufgebaut hatten, machte er einige Fotos. Danach nahm ich die Pizza raus (ohne Handschuhe, hatte aber geben Mittag dann doch die Handschuhe angezogen) zerschnitt sie und legte die Stücke auf einen Pappteller.
Ich redete noch einige Minuten mit dem Außendienstler und nach 30 min ging auch dieser, ließ mir aber für Fragen seine Visitenkarte da.
Trotz, dass an diesem Tag wenig Kunden im markt waren, erzielte ich ein sehr gutes Verkaufsergebnis.
Am Abend daheim, fand ich dann eine Email in meinem PC von Agentur X mit dem Hinweis, dass Dr Otker ein Weiterführen dieser Promotion nicht mehr wünsche.
Ich rief am nächsten tag den Außendienst an, der mir mitteilte, dass sein Boss es nicht wollte, dass ich ohne Handschuhe die Pizza auf die Teller legte. Auch bemängelte er, dass die Theke nicht richtig aufgebaut war.
Ich erklärte ihm noch einmal, dass es ja noch recht früh war und ich die Theke aufbauen wollte.
Des weiteren fragte ich ihn, warum er mich bezugs Handschuhe nicht darauf hinwies, worauf er antwortete, dass dafür meine Agentur zuständig sei, schließlich würde die ja von Dr Oetker bezahlt.
Ich fragte, ob mit dieser Kündigung auch meine September-Promotion ins Wasser falle, was er verneinte. Vorausgesetzt, meine Agentur würde mich einlernen.
Gut, die Agentur gab mir die Schuld bezugs Handschuhen. Auch, als ich erwähnte das der der mich einlernte auch keine Handschuhe trug, meinte man, dass hätte ich aber durch mein gesundheitszeugnis wissen müssen.
Man hätte auch jetzt ein Meeting und würde mich zurückrufen wies weiter geht.
Natürlich rief niemand zurück.
Am 22.7. bekam ich folgende Mail: leider habe ich noch keine Rückinformation erhalten, so dass Ihnen immer noch nicht mitteilen kann, ob wir Sie weiter einsetzten dürfen.

Hier will man das so drehen, dass Dr Oetker mich nicht mehr einsetzen will! In wirklichkeit ist es genau umgedreht.
Wie ist die Rechtslage? Mein Vertrag ab September ist nicht gekündigt worden. Handschuhe werde ich jetzt natürlich anziehen. Auch wenn ich nicht eingelernt werde.
Habe ich ein Recht ab Sept eingesetzt werden zu müssen bzw kann ich Schadenersatz verlangen falls nicht? Wie soll ich mich bis dahin verhalten? Agentur anrufen und nachfragen? Außendienst anrufen? Nicht machen und abwarten?

2. August 2013 | 08:45

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen und unter Berücksichtigung des nur geringfügig erhöhten Mindesteinsatzes, also ohne Detailtiefe, wie folgt:

Eine abschließende Beurteilung ohne Einsichtnahme in den Vertrag kann nicht erfolgen. Dies muss ausdrücklich vorausgeschickt werden.

Sollte der Vertrag ab September von der Gegenseite nicht gekündigt sein, gilt er nach wie vor weiter.

Sie haben daher Anspruch, ab September tätig sein zu können und das vereinbarte Entgelt zu erhalten.

Ansprechpartner ist auf jeden Fall die Agentur, mit der Sie den Vertrag geschlossen haben.

Zu empfehlen ist, am vertraglich vorgesehenen Beginn, also Anfang September Ihre Arbeitsleistung, möglichst mit einem Zeugen, tatsächlich anzubieten, also hinzugehen und zu sagen, hier bin ich.

Wenn dann die Gegenseite die Annahme dieses Angebotes ablehnt, können Sie gleichwohl das vereinbarte Entgelt verlangen.

Sofern von Seiten der Agentur gekündigt wird, stehen Ihnen diese Rechte wahrscheinlich nicht zu. Das ist aber abhängig vom genauen Inhalt des Vertrages.


Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 2. August 2013 | 22:23

Erlauben Sie mir bitte trotz bereits vorhandener Bewertung noch eine Nachfrage:
Ich kann natürlich nicht zu der Agentur gehen, da diese 400km Entfernt ist.
Normalerweise würde mir die Agentur das Equipment (Mikrowelle, Handschule, Messer...) per Lieferung zukommen lassen, was sie nicht tun wird, da sie sicher mittlerweile jemand anderen für die 34 Einsätze vorgesehen hat.

Ich kann sie höchstens am 31.8. anrufen (im Beisein von Zeugen) und fragen: Wo ist mein Equipment?

Wäre das auch Ihr Vorschlag?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. August 2013 | 06:11

Sie müssen sich am vertraglich vorgesehenen Arbeitsplatz einfinden. Wenn dort der Vertragspartner die Leistung nicht annimmt oder Ihnen die Leistungsaufnahme nicht ermöglicht, reicht das aus.

Es ist nicht Ihre Aufgabe, das Equipment dorthin zu verbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 2. August 2013 | 08:57

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Alle Fragen wurden korreckt beantwortet!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Reinhard Otto »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2. August 2013
5/5,0

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Alle Fragen wurden korreckt beantwortet!


ANTWORT VON

(2487)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht