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Verstoss gegen Datenschutzgesetz?

| 10. Februar 2015 12:18 |
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Datenschutzrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt: ich habe einem Personaldienstleister vor geraumer Zeit meine Bewerbungsunterlagen überlassen, um geeignete Stellenangebote zu erhalten.

Nach einer gewissen Zeit habe ich den Dienstleister dann aufgefordert, meine Daten gem. den Regelungen des BDSG zu löschen.

Die Löschung wurde mir seinerzeit bestätigt, nun erhalte ich nach ca. 1 Jahr eine Mail des Personaldienstleisters, in welcher ich gefragt werde, ob ich erneut Interesse an einer (für mich kostenlosen) Zusammenarbeit habe.

Eine Nachfrage von mir beim Dienstleister hat nun ergeben, dass meine persönlichen Daten gelöscht wurden, dass jedoch meine Mailadresse noch in einer Datenbank des Dienstleisters vorhanden war, damit bei Fragen o.ä. nachvollzogen werden kann, dass ein entsprechender Kontakt bestanden hat.

Frage: ist das zulässig oder ist das ein Verstoß gegen die bestehenden Datenschutzregeln?

Danke für Ihre Antwort.

10. Februar 2015 | 19:04

Antwort

von


(834)
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:

Diese Frage ist noch nicht höchst richterlich geklärt.

Überwiegend wird davon ausgegangen, dass kein Anspruch auf Löschung, jedoch auf Sperrung der E-Mailadresse gem. § 35 Abs. 3 Nr. 2 BDSG besteht.

Selbstverständlich darf man Ihre E-Mailadresse nicht weitergeben und Sie auch nicht ungefragt kontaktieren. Dies wäre ein Verstoß gegen § 7 UWG .

Daher sollten Sie der Firma gegebenenfalls noch einmal mitteilen, dass Sie weder eine Weitergabe der E-Mail-Adresse, noch einen zukünftigen Kontakt wünschen.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 11. Februar 2015 | 12:14

Guten Tag Herr Dr. Newerla,

zunächst einmal vielen Dank.

Frage: was ist im datenschutzrechtlichen Sinne der Unterschied zwischen Löschen und Sperren? Wenn meine Mailadresse noch rechtmäßig im Bestand des Dienstleisters wäre, aber gesperrt ist, kann er ja ggf. trotzdem darauf zugreifen, oder nicht?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Februar 2015 | 19:46

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Löschen meint, dass die Adresse vollständig von jeglichen IT-Systemen (also in der Regel Server) gelöscht wird, anschliessend also nach der Löschung nicht mehr vorhanden ist.

Sperrung meint, dass die Adresse zwar vorhanden ist, aber weder verwendet (also zum Versenden von Mails) noch an Dritte herausgegeben oder irgendwie verwendet werden darf. Ein Zugriff auf Inhalte hinter der E-Mail sowie eine Nutzung in welcher Form auch immer ist dann nicht erlaubt.

Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 13. Februar 2015 | 08:33

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 13. Februar 2015
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