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Verstoss gegen Datenschutz?

31. Mai 2023 10:50 |
Preis: 30,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Ich habe eine Anzeige beim Bauordnungsamt gegen meinen Nachbarn gemacht.
Ich dem Schreiben vom Bauordnungsamt, welches ich durch Akteneinsicht erhalten habe steht wörtlich "das der Nachbar die Anzeige getätigt hat"
Es gibt nur einen Nachbar, das bin ich.
Ist dies Zulässig? Wenn nein, gegen was verstößt es zivilrechtlich oder Datenschutz.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, wenn Sie die Anzeige nicht anonym gemacht haben und damit zu erkennen sind, muss die Behörde den Anzeigenerstatter mit aufnehmen.
Allerdings wird zumeist die Akte nicht komplett weitergegeben, sodass im öffentlichen recht nicht immer der Anzeigenerstatter erkennbar ist. Es ist aber kein verstoss gegen die DSGVO.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
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