Sehr geehrter Fragesteller,
ich danke für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.
Bei einem beruflich veranlassten Umzug können Sie die Aufwendungen für die Miete der Wohnung am Arbeitsort nur im Falle einer doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Sofern die Wohnung am Arbeitsort – wie in Ihrem Falle – die einzige bewohnte Wohnung ist, gibt es keine Möglichkeit, diese Kosten in Abzug zu bringen.
Die Einnahmen aus Ihrer vermieteten Wohnung stellen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar, wobei es nicht relevant ist, weshalb Sie die Wohnung vermieten.
Es gibt im Einkommensteuerrecht keinen Tatbestand, der in dieser Konstellation einen Werbungskostenabzug zulässt. Die Rechtsansicht des Finanzamtes ist daher nicht zu beanstanden.
Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können. Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte