Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider sehe ich aufgrund Ihrer Schilderung keine Möglichkeit zum Wechsel in die GKV.
Bei Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen, sofern sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder selbständig waren, vgl. § 6 Absatz 3a SGB V
.
Ich bedaure Ihnen kein positivere Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen dennoch eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 29.10.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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