Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Aussage der privaten Pflegeversicherung ist unzutreffend. Eine Pflicht für die Pflegeversicherung ergibt sich nur bei Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Nach der Schilderung sind die Voraussetzungen, auch die des § 23 SGB XI nicht erfüllt. D.h. die Kündigung muss anerkannt werden. Sie sollten die Versicherung nochmal ausdrücklich darauf hinweisen und zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Allerdings wird dies nicht mehr für den gesamten Zeitraum seit 20007 durchsetzbar sein aufgrund von Verjährung. Aber dennoch sollten Sie die Versicherung zur Rückzahlung aller Beiträge auffordern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Antwort
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