Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie von der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung geladen wurden, wird auch bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt.
Falls Ihre Vermutung zuur Ursache dieses Verfahrens zutrifft, wird sich alles recht einfach aufklären lassen, da nach Ihrer Schilderung ein Versehen des Händlers beim Ausstellen der Ersatzrechnung vorliegt.
Da dies aber nur eine Vermutung von Ihnen ist, rate ich Ihnen nicht zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen- dazu sind Sie nämlich nicht verpflichtet.
Sie sollten zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen lassen, auf diesem Weg erfahren Sie den Grund des Ermittlungsverfahrens, also auch, ob Ihre Vermutung zutreffend ist, oder die Anzeige gegen Sie aus anderem Grund erstattet wurde.
Nach der Akteneinsicht können Sie mit Ihrem Anwalt immer noch besprechen ob, und falls ja, was Sie zur Sache sagen wollen.
Aufgrund Ihrer Schilderung ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht ersichtlich, dass Ihnen eine Straftatbegehung nachzuweisen sein wird.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
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Wie sieht es aus,wenn Sie den Fall übernehmen??? Wieviel kosten kommen auf mich zu??? Ich fühle mich wie ein Schwerverbrecher und habe irgendwie total Angst. Nicht das mein Arbeitgeber davon was mitbekommt. Ich habe echt Angst. Ich bin ja Angestellte. Ich habe Ihnen über ihre Internetseite auch schon eine Nachricht geschickt. Danke
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich habe Ihnen diesbezüglich soeben per email geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt