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Versicherungsmißbrauch

30. August 2008 15:49 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


17:25

HAllo,

ich habe ein Problem.

Und zwar habe ich vor einen Monat bei meiner jetzigen Hausrat einen Schaden gemeldet. Und zwar ist mir das Fahrraf geklaut worden. Ich hatte letzten Jahr bei meiner alten Versicherung auch scohon ein Fahrrad Diebstahl gemeldet. Jetzt bekam ich von der Polizei ein Schreiben zur Vorladung und habe richtig Angst, denn ich bin mir keiner Schuld bewusst. Habe schon gerätselt und gerätselt. Was mir jetzt noch eingefallen ist was passiert sein könnte ist, dass ich zwei Rabeneick Fahrräder hatte eines 2005 gekauft und eines 2006 das von 2005 hatte ich der alten Versicherung vor einem Jahr gemeldet. Und das von 2006 jetzt vor einen Monat. Ich hatte die Rechnung nicht mehr und bin zum Fahrradhändler gefahren und er hat mir die Rechnung nochmal ausgedruckt. Ich vermute das es die falsche Rechnung war, er hat wohl die Fahrradgestellenummer oder wie das heißt von der Rechnung genommen die ich schon mal als Schaden gemeldet hatte. Ich bin am verzweifeln und habe total Angst. Was soll ich machen. Bzw. was kann ich überhaupt machen. Muss ich jetzt total viel Geld bezahlen??? Oder läuft ein Strafverfahren gegen mich. Ich habe doch nichts gemacht :-(

30. August 2008 | 16:29

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Sie von der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung geladen wurden, wird auch bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt.

Falls Ihre Vermutung zuur Ursache dieses Verfahrens zutrifft, wird sich alles recht einfach aufklären lassen, da nach Ihrer Schilderung ein Versehen des Händlers beim Ausstellen der Ersatzrechnung vorliegt.

Da dies aber nur eine Vermutung von Ihnen ist, rate ich Ihnen nicht zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen- dazu sind Sie nämlich nicht verpflichtet.

Sie sollten zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen lassen, auf diesem Weg erfahren Sie den Grund des Ermittlungsverfahrens, also auch, ob Ihre Vermutung zutreffend ist, oder die Anzeige gegen Sie aus anderem Grund erstattet wurde.

Nach der Akteneinsicht können Sie mit Ihrem Anwalt immer noch besprechen ob, und falls ja, was Sie zur Sache sagen wollen.

Aufgrund Ihrer Schilderung ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht ersichtlich, dass Ihnen eine Straftatbegehung nachzuweisen sein wird.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt




Rückfrage vom Fragesteller 30. August 2008 | 17:13

Wie sieht es aus,wenn Sie den Fall übernehmen??? Wieviel kosten kommen auf mich zu??? Ich fühle mich wie ein Schwerverbrecher und habe irgendwie total Angst. Nicht das mein Arbeitgeber davon was mitbekommt. Ich habe echt Angst. Ich bin ja Angestellte. Ich habe Ihnen über ihre Internetseite auch schon eine Nachricht geschickt. Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. August 2008 | 17:25

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich habe Ihnen diesbezüglich soeben per email geantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt

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