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Versicherungsbedingungen Unfallversicherung Allianz

12. November 2024 11:09 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

§ 5 - Umstellung des vereinbarten Tarifes bei Vollendung des 60. Lebensjahres. Es besteht ein Wahlrecht zwischen:

Variante 1: Bei bisherigem Beitrag werden Versicherungssummen reduziert und
Variante 2: Bisherige Versicherungssummen bleiben gleich bei höherem Beitrag

Meine Frage: Sind diese Bedingungen rechtens in Bezug auf Altersdiskriminierung?
Ich bedanke mich.

12. November 2024 | 11:37

Antwort

von


(1239)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
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Guten Tag,

das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland schützt vor Diskriminierung aufgrund des Alters.
§ 1 AGG stellt fest, dass niemand aufgrund seines Alters benachteiligt werden darf. Dennoch gibt es in bestimmten Bereichen, wie z.B. der Versicherungsmathematik, Ausnahmen, bei denen unterschiedliche Bedingungen aufgrund des Alters gerechtfertigt sein können. So sind Versicherungen im Allgemeinen berechtigt, Unterschiede im Versicherungsschutz und Beitragssatz aufgrund des Alters vorzusehen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.

Versicherungsrechtliche Gründe für unterschiedliche Bedingungen im Alter:
Im Bereich der Lebensversicherung und Krankenversicherung etwa ist es üblich, dass die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Dies liegt an der erhöhten Sterblichkeitsrate und dem höheren Kostenrisiko für die Versicherungsgesellschaft, wenn der Versicherte älter wird.

Im Hinblick auf Ihre Frage:

Variante 1: Bei gleichbleibendem Beitrag sinken die Versicherungssummen, was eine Anpassung an das erhöhte Risiko des Alters widerspiegelt. Diese Anpassung ist nicht per se eine Diskriminierung, sondern kann als angemessene Reaktion auf das höher werdende Risiko für den Versicherer verstanden werden.

Variante 2: Die Versicherungssummen bleiben gleich, jedoch steigt der Beitrag. Diese Anpassung kann gerechtfertigt sein, um dem höheren Risiko im Alter Rechnung zu tragen, da ältere Menschen statistisch gesehen eine kürzere Lebenserwartung haben und somit die Versicherungsgesellschaft größere Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zahlen muss.

Bewertung:
Die Umstellung des Tarifs nach Vollendung des 60. Lebensjahres, bei der entweder die Versicherungssummen reduziert oder die Beiträge erhöht werden, könnte aus versicherungsmathematischen Gründen gerechtfertigt sein. Eine Altersdiskriminierung liegt meines Erachtens nur dann vor, wenn die Maßnahme nicht sachlich gerechtfertigt ist, d.h., wenn die Änderungen nicht auf einem nachvollziehbaren, objektiven Grund beruhen.

In diesem Fall basiert die Änderung auf einem typischen Modell in der Versicherungsmathematik, das das höhere Risiko im Alter berücksichtigt. Versicherer dürfen daher Altersgrenzen und unterschiedliche Beiträge bzw. Leistungen festlegen, wenn dies mit den gesetzlichen Vorgaben und der versicherungsrechtlichen Praxis übereinstimmt.

Vgl. beispielsweise BaFin-Untersuchung zur altersabhängigen Tarifierung in der Kfz-Versicherung:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2020/meldung_2020_07_01_tarifierung_kfz-versicherung.html

Fazit:
Die Regelungen in Ihrem Vertrag, bei denen Sie zwischen einer Reduzierung der Versicherungssummen oder einer Erhöhung des Beitrags wählen können, sind nicht per se altersdiskriminierend.
Sie können als sachlich gerechtfertigt angesehen werden, da sie auf der erhöhten Risikoeinschätzung durch den Versicherer im Alter basieren.
Es gibt jedoch auch Urteile, die eine Überprüfung von derartigen Regelungen erfordern, wenn z.B. die Erhöhung der Beiträge oder die Reduzierung der Versicherungssummen übermäßig oder nicht transparent ist.
Zu den Anforderungen an die gerichtliche Prüfung einer Prämienanpassung vgl. beispielhaft nur: OLG Celle, 20.08.2018 - 8 U 57/18
(https://openjur.de/u/2185353.html)

BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19
(https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=113592&pos=0&anz=1)

Viele Grüße


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