Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ändert die Versicherung die Vertragsbedingungen oder findet ein Fahrzeugwechsel statt, so steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Hier liegt die Situation jedoch anders. Sie möchten Vertragsveränderungen erreichen, erhalten hierzu allerdings keine Zustimmung des Versicherers.
Grundsätzlich werden auch ältere Autos Vollkasko-versichert. Warum dies bei Ihrer aktuellen Versicherung nicht so ist, erschließt sich nicht, müsste aber in den Versicherungsbedingungen stehen.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie jedenfalls nicht, da die Versicherung nicht verpflichtet ist, den einmal geschlossenen Vertrag zu ändern.
Gegebenenfalls können Sie für die Dauer der Restlaufzeit bei einer anderen Versicherung eine Vollkasko-Versicherung zusätzlich abschließen, um das Risiko zu minimieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen