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Verschwiegenheits- Datennutzungserklärung im Beruf / §5 BDSG

25. März 2015 08:05 |
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Datenschutzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Gerth

Guten Tag,

es handelt sich um eine wie o.g. Erklärung, welche mein AG diverse MA bittet abzugeben.
(Sieben kurze Absätze auf einer DIN A4-Seite, die ich Ihnen bei Übernahme per E-Mail zukommen lassen möchte.)

Dabei möchte ich Sie bitten diese Erklärung auf für mich nachteilige Formulierungen zu überprüfen und mir bei den entspr. Passagen Vorschläge zu unterbreiten, welche für beide Seiten fair sind.

Anmerkung:

Ich möchte diese Erklärung nicht komplett blockieren, allerdings bin ich mir unsicher darüber, ob diese Erklärung (in der aktuellen Form) nicht "zu weit" geht.

Sehr geehrter Ratsuchender,

bitte senden Sie mir alle notwendigen Unterlagen zu.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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