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Versand Kaufabwicklung PAYPAL

| 20. Mai 2006 22:24 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


18:55

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe Mitte Dec. 2005 ein 3er Dvd Set über Ebay von Privat versteigert.
Kosten 29,46 + 2,20 Versand UNVERSICHERT!
Kaufabwicklung erfolgte über PAYPAL
Nach Erhalt des Geldes sendete ich die Artikel mit DHL Großbrief an die mir angegebene Adresse.
Nach ca. 2 Wochen informierte mich der Käufer über den Nichterhalt der Ware.
Seine Rückzahlungsforderung über PAYPAL wurde abgelehnt.
Ich betrachte mich als schuldlos da ich ja nicht für den Verlust auf dem Transportwege kann.
Bei Ebay angegeben das es unversichert versendet wird oder versichert wenn es der Käufer wünscht!
Nun bekam ich folgendes Mail vom Käufer :

Wie soll ich mich verhalten?



Die Rückabwicklung für das an Pay Pal von mir bezahlte Geld für die von Ihnen nicht gelieferte Ware, führt jetzt zu einem Rechtsstreit mit anwaltlicher Unterstützung und erheblichen Kosten.

Vorsorglich teile ich Ihnen mit, daß ich ggfls. für Kosten die mir unberechtigter Weise entstehen
Sie ggfls auf Schadenersatz verklagen werde.

Dies ist das Mail von Pay Pal:
Guten Tag,

Kürzlich haben wir eine Beschwerde von einem Käufer bezüglich nicht erhaltener Ware empfangen. Dieser Fall wurde abgeschlossen, da der Käufer sein PayPal-Konto aufgelöst hat. Die Details dieser Transaktion sind unten aufgeführt.


-----------------------------------
Details zu einer beanstandeten Transaktion
-----------------------------------

Transaktionsdatum: 12. Dez 2005
Transaktionsbetrag: -31,66 EUR
Transaktionscode:
Buyer´s Transaction ID:
Bearbeitungsnummer:
Name des Käufers:
E-Mail des Käufers:



-----------------------------------
Das sollten Sie als Nächstes tun
-----------------------------------

Es besteht derzeit Ihrerseits kein weiterer Handlungsbedarf.


-----------------------------------
Sonstige Details
-----------------------------------

Um in Zukunft ähnliche Probleme zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Verwendung eines Versanddienstes, der Versandbelege ausstellt.

Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Kooperation in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen
PayPal
PayPal-Sicherheitsteam


Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.







20. Mai 2006 | 22:32

Antwort

von


(918)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gegenüber Ebay/Paypal brauchen Sie nichts weiter veranlassen, solange von dort keine Sanktionen eingeleitet werden (etwa eine Verwarnung erteilt wird). Das ist aber nach der Mail von Paypal nicht zu erwarten.

Der Käufer kann nun allerdings versuchen, die Rückzahlung des Kaufpreises einzuklagen. In einem Klageverfahren müssten Sie dann nachweisen, daß Sie die Ihnen obliegende Leistung erbracht haben und die DVDs bei der Post aufgegeben haben. Sie haften zwar nicht dafür, daß Ihre Ware auch beim Verkäufer ankommt, aber Sie sind vertraglich verpflichtet gewesen, die Ware zu versenden. Daß dies geschehen ist, müssten Sie vor Gericht beweisen. Deshalb empfiehlt sich aus Verkäufergesichtspunkten immer der Versand per Einschreiben oder Paket. Natürlich können Sie den Versand auch durch Zeugen unter Beweis stellen.

Gelingt Ihnen der Beweis des Versandes nicht, werden Sie im Prozeß den Kürzeren ziehen. Dies sollten Sie bedenken und dann die Entscheidung treffen, ob Sie dem Käufer sein Geld erstatten möchten, oder es auf einen Prozeß ankommen lassen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 20. Mai 2006 | 22:51

Sehr geehrter Rechtsanwalt A. Schwartmann,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

Reicht den als Zeuge meine Frau aus die mit bei der Post war??

Wie ist es mit der evtl. Schadensersatz Klage an mich - vom Käufer mit seinem Rechtsstreit mit PAYPAL - um mir dann seine damit verbundenen Kosten zu übergeben?

Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Mai 2006 | 18:55

Ihre Frau kommt selbstverständlich als Zeuge in Betracht, wenn sie bestätigen kann, daß Sie die DVD verpackt und bei der Post abgegeben haben - sie also die ganze Zeit dabei war.

Für einen Schadensersatzanspruch des Käufers gegen Sie sehe ich keinen Raum. Das wird nur heiße Luft sein.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann

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