Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gegenüber Ebay/Paypal brauchen Sie nichts weiter veranlassen, solange von dort keine Sanktionen eingeleitet werden (etwa eine Verwarnung erteilt wird). Das ist aber nach der Mail von Paypal nicht zu erwarten.
Der Käufer kann nun allerdings versuchen, die Rückzahlung des Kaufpreises einzuklagen. In einem Klageverfahren müssten Sie dann nachweisen, daß Sie die Ihnen obliegende Leistung erbracht haben und die DVDs bei der Post aufgegeben haben. Sie haften zwar nicht dafür, daß Ihre Ware auch beim Verkäufer ankommt, aber Sie sind vertraglich verpflichtet gewesen, die Ware zu versenden. Daß dies geschehen ist, müssten Sie vor Gericht beweisen. Deshalb empfiehlt sich aus Verkäufergesichtspunkten immer der Versand per Einschreiben oder Paket. Natürlich können Sie den Versand auch durch Zeugen unter Beweis stellen.
Gelingt Ihnen der Beweis des Versandes nicht, werden Sie im Prozeß den Kürzeren ziehen. Dies sollten Sie bedenken und dann die Entscheidung treffen, ob Sie dem Käufer sein Geld erstatten möchten, oder es auf einen Prozeß ankommen lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Antwort
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Sehr geehrter Rechtsanwalt A. Schwartmann,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Reicht den als Zeuge meine Frau aus die mit bei der Post war??
Wie ist es mit der evtl. Schadensersatz Klage an mich - vom Käufer mit seinem Rechtsstreit mit PAYPAL - um mir dann seine damit verbundenen Kosten zu übergeben?
Vielen Dank!
Ihre Frau kommt selbstverständlich als Zeuge in Betracht, wenn sie bestätigen kann, daß Sie die DVD verpackt und bei der Post abgegeben haben - sie also die ganze Zeit dabei war.
Für einen Schadensersatzanspruch des Käufers gegen Sie sehe ich keinen Raum. Das wird nur heiße Luft sein.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann