Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gern unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten möchte:
Der Vermieter darf von seinem sog. Vermieterpfandreht Gebrauch machen, um seine Forderungen zu sichern. Was er jedoch nicht darf, ist die Mieträume mit einem neuen Schloss zu versehen. In diesem falle macht er sich tatsächlich strafbar z. B. wegen Hausfriedensbruch, Nötigung. Ich empfehle jedoch, nicht mit einer Strafanzeige wegen versuchter Nötiung zurückzuschlagen. Dies hilft Ihnen nicht weiter und wird die momentane Situation nicht besser, sondern vielmehr verschlimmern. DER Vermieter droht in den allermeisten Fällen nur mit der Ausübung des Vermieterpfnadrechts um Druck auf den Mieter auszuüben. Tatsächlich hiervon Gebrauch machen nur die wenigsten. Sagen Sie ihm, dass er nicht befugt ist, die Schlösser eigenmächtig auszutauschen, da Sie einen Mietvertrag haben. Weisen Sie ihn sachlich daraufhin, dass er sich ansonsten strafbar macht. Sollte der Vermieter weiterhin damit drohen, können Sie dies später immer noch zur Anzeige bringen. Versuchen Sie jedoch, dies zunächst sachlich anzusprechen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Diane Kirschkowski
Rechtsanwältin
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