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Verlust Kfz-Brief - Verkäufer bleibt vorerst Fahrzeughalter

15. Mai 2007 18:15 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe einen gebrauchten PKW von privat an privat verkauft. Da ich zum Übergabezeitpunkt den Fahrzeugbrief nicht dabei hatte, habe ich mit dem Käufer vereinbart, dass der Brief nachgeschickt wird. So wurde es auch im Kaufvertrag vermerkt.
Nun kann ich den Fahrzeugbrief nicht mehr finden. Der Käufer schlägt nun vor, dass er das Fahrzeug selbst versichert und mit mir als eingetragenem Halter nutzt, bis ein Ersatzfahrzeugbrief vorliegt (nach Aussage der zuständigen Behörde ca. 6 Wochen).
Ist dies möglich und welche Risiken gibt es dabei für mich?

15. Mai 2007 | 18:42

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Als Halter haften Sie grundsätzlich für Schäden und Verstöße die verursacht werden, u.a. auch neben dem Fahrer.
Sie sollten sich sehr gut überlgegen, ob Sie hierzu bereit sind. Andererseits sollten Sie schriftlich Vereinbaren, dass der Käufer Sie von Schäden und Haftung aller Art freihält. (sofern dieser im Schadensfall mitellos sein sollte, wird Ihnen diese Vereinbarung aber wenig nützen. Verischern Sie sich, dass hier entsprechende Mittel vorhanden sind.) Zudem sollten Sie sodann unbedingt der Zulassungsstelle den Verkauf des Fahrzeuges anzeigen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


ANTWORT VON

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