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Verleumdung? Soll ich mich überhaupt rechtfertigen?

18. Dezember 2007 18:50 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kohberger

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch einen für mich anonymen Mitarbeiter/in wurde bei meinem Chef eine falsche Information über mich abgegeben, durch die sich mein Chef angegriffen fühlen muss.

Ich wurde nicht darüber informiert, wer diese Aussage getroffen hat.

Nach Richtigstellung dieser Aussage meinerseits dem Chef gegenüber werde ich erneut zu ihm gerufen aufgrund einer weiteren Mitteilung einer für für mich anonymen bleibenden Person(der Chef kennt den Mitarbeiter/in).

Diese Mitteilung empfindet der Chef erneut als beleidigend.Es handelt sich dabei um eine Aussage, die ich anderen gegenüber gemacht habe. Ich weiß aber nicht mehr genau, wie der Wortlaut dieser Aussage war.

Fragen:
Was muss ich bei dem anstehenden Gespräch mit dem Chef beachten?
Soll ich mich überhaupt rechtfertigen?
Soll ich gleich einen Anwalt einschalten?
Vielen Dank im Voraus!

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei folgender Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt und diese eine umfassende Begutachtung kaum ersetzen kann. Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Beleidigungen bzw. auch Verleumdungen des Vorgesetzten können je nach Art und Schwere einen ordentlichen und sogar bei besonders schweren Ehrverletzungen einen außerordentlichen Kündigungsgrund begründen. Im schlimmsten Fall droht also also eine fristlose sogen. <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.anwalt4you-info.de/00000198670088307/0337b898cc0920302/0337b898cc097220f/index.html" target="_blank"> verhaltensbedingte Kündigung</a>, weil eine Verleumdung regelmäßig das Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer schwer erschüttert.

In Einzelfällen kann sogar eine Abmahnung vor dem Ausspruch der Kündigung entbehrlich sein.

Alles in allem sollten Sie daher die Vorwürfe nicht auf die leichte Schuler nehmen und folglich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen weiter.

Sollten noch Unklarheiten bestehen, so können Sie gerne über die kostenfreie Nachfragefunktion rückfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt
----------------
Austraße 9 ½
89407 Dillingen a.d.Donau

Tel./ Fax: 09071 – 2658

<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.anwalt4you-info.de" target="_blank"><img src=" http://www.123recht.net/anwaltimages/2~103187.gif"></a>


Homepage: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.anwalt4you-info.de" target="_blank">www.anwaltkohberger.de</a>
Internetportal: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.rechthilfreich.de" target="_blank">www.rechthilfreich.de</a>

Rückfrage vom Fragesteller 18. Dezember 2007 | 19:45

Sehr geehrter Herr Kohberger,
vielen Dank für ihre Antwort. Vielleicht könnten Sie mir noch einen Tipp geben, wie ich mich bei dem Gespräch mit dem Chef verhalten soll?
Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Dezember 2007 | 19:55

Vielen Dank für die Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Sie könnten den Vorwurf der Verleumdung mit Nichtwissen bestreiten, zumal die Beschuldigung(en) anonym erfolgten.

Aus genannten Gründen sollten Sie jedoch insbesondere meinen ursprünglichen Ratschlag, die Angelegenheit nich auf die leichte Schulter zu nehmen, befolgen und schon jetzt, spätestens nach Erhalt einer Abmahnung bzw. Kündigung, einen Rechtsanwalt konsultieren.

Ich hoffe, Ihre Frage(n) zu Ihrer Zufriedenheit und verständlich beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt
-----------------------
Austraße 9 ½
89407 Dillingen a.d.Donau

Tel./Fax.: 09071-2658

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Homepage: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.anwalt4you-info.de" target="_blank">www.anwaltkohberger.de</a>
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