Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu 1.
Da sich das Angebot an deutsche Kunden richtet, haben Sie durchaus gute Chancen, gerichtlich in Deutschland Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Bei einem chinesischen Händler wird Ihnen ein solcher gerichtlicher Titel aber leider wenig weiterhelfen - der Händler wird kaum freiwillig zahlen und eine Vollstreckung des Titels in China ist praktisch unmöglich.
Sie haben gemäß § 101 UrhG
einen Auskunftsanspruch, der auch die Anzahl der verkauften Produkte umfasst.
Zu 2.
Sie können versuchen, die Plattform in die Pflicht zu nehmen. Nach Kenntniserlangung einer Rechtsverletzung sind auch eBay&Co. verpflichtet, gleichartige Rechtsverstöße zu unterbinden und auch Auskunft zu erteilen, vgl. OLG München, Urteil vom 21.09.2006 - Az. 29 U 2119/06
.
Zu 3.
Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1
der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde, § 4a RVG
. Ansonsten berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert, der wiederum vom Umfang der konkreten Rechtsverletzung abhängt. Ich würde in Ihrem Fall den Streitwert grob zwischen 10.000 und 50.000 EUR einschätzen. Die dabei anfallenden Gebühren können Sie unter http://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner ausrechnen lassen. Als Auftraggeber sind Sie auch Kostenschuldner - wenn der Beklagte nicht zahlt, müssen leider Sie zahlen.
Zu 4.
Ja, da können Sie grundsätzlich tun. Je nach Land scheitert aber eine wirksame Vollstreckung entweder an fehlenden Abkommen zwischen den Ländern oder zu hohem finanziellem Aufwand. Innerhalb der EU ist eine Durchsetzung aber durchaus realistisch.
Zu 5.
Auf jeden Fall, da Sie dann Ihre Rechte leichter nachweisen können.
Kurz gesagt: Wenn es sich überwiegend um chinesische Händler handelt, ist die Geltendmachung von Schadensersatz finanziell wenig lukrativ bzw. mit hohem Kostenrisiko verbunden. Es sollte dann besser versucht werden, über die Plattformen eine Sperrung der Händler und konsequente Verhinderung solcher Angebote zu erreichen.
Bei Händlern mit Sitz im EU-Ausland kann dagegen Schadensersatz realistisch durchgesetzt werden, allerdings tragen Sie auch hier das Insolvenzrisiko des Händlers - ist dort nichts zu holen, bleiben Sie auf den Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten hängen.
Sie können mir gerne auch Links zu einigen der rechtsverletzenden Angeboten per E-Mail zukommen lassen, damit ich die Erfolgsaussichten etwas konkreter einschätzen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking