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Verlagsvertrag - Was gilt als Verkaufserlös?

| 3. Februar 2012 12:45 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Ich bin Buchautor. In §4Nr. 1 meines Verlagsvertrages steht: "Der Autor erhält für jede Auflage ein Honorar von 10% des erzielten Verkaufserlöses jedes verkaufrten und bezahlten Exemplares."
In meiner Jahresabrechnung steht nun: "Verleger-Abgabepreis € ... davon 10%..."
Meine Frage: Ist mit erzielter Verkaufserlös der Ladenverkaufspreis oder der Verleger-Abgabepreis gemeint? Falls ersteres der Fall ist, hätte ich ja eine Nachforderung.

3. Februar 2012 | 15:36

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Im Vertrag ist geregelt, dass Sie 10 % des Verkaufserlöses bekommen sollen.

Stellt sich also die Frage, was bedeutet Verkaufserlös.

Im Grunde genommen ist der Verkaufserlös eines jeden Buches der Betrag, den der Verlag eingenommen hat.

In Ihrem Vertrag steht wörtlich „Verkaufserlös", was am Ende auch keine andere Interpretation zulässt.

Gemeint ist also der Ladenverkaufspreis. Damit steht Ihnen offenbar eine Nachforderung zu.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 3. Februar 2012 | 15:45

Sehr geehrter Anwalt,
danke für Ihre Antwort, die aber in sich widersprüchlich ist, deshalb meine Nachfrage.

Es ist im Verlagsgeschäft ja so, dass der Verlag seine Bücher an Großhändler und Buchhandlungen abgibt. Von denen erhält er als Einnahme ca. 50% des Ladenverkaufspreises. Den Rest verdienen die Großhändler bzw. Buchhändler.

Beispiel: Ein Buch, das ich geschrieben habe, kostet im Laden 20,00 €. Der Verlag verkauft dieses an den Großhändler bzw. Buchhändler für 10,00 €. Der Buchhändler verkauft es später für 20,00 €.

Nun hat mein Verleger so abgerechnet, dass er mir 10% von SEINEM Erlös, also 1,00 € pro Buch gezahlt hat, nicht jedoch 10% vom GESAMTERLÖS, den das Buch bringt (das wären 2,00 € pro Buch).

Meine Frage ist, ob mir eine Nachforderung zusteht - es geht also darum, "was ist Verkaufserlös"?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Februar 2012 | 15:50

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Das ist eben genau die Frage und im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln.

Wenn es in der Branche so üblich ist, dass danach abgerechnet wird, was der Verlag beim Verkauf an den Großhändler erzielt, dann ist die Abrechnung des Verlages korrekt.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 3. Februar 2012 | 16:23

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Meine Frage wurde nicht beantwortet. Was der Anwalt gesagt hatte wusste ich selbst Ich hätte gerne gewusst, wie mein Vertrag ausgelegt wird und der Anwalt antwortet mit "wenn es üblich ist..." - ich würde gerne wissen, was üblich ist

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Stellungnahme vom Anwalt:

Bewertung nicht zutreffend.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. Februar 2012
2,6/5,0

Meine Frage wurde nicht beantwortet. Was der Anwalt gesagt hatte wusste ich selbst Ich hätte gerne gewusst, wie mein Vertrag ausgelegt wird und der Anwalt antwortet mit "wenn es üblich ist..." - ich würde gerne wissen, was üblich ist


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