Mein Mann und ich, wir sind Ausländer und Auszubindende im 3. Lehrjahr. Ich bin Schwanger kann die Abschlussprüfung nicht teilnehmen. Ich habe die Ausbildungsverlängerung von Betrieb bekommen. Mein Aufenthaltserlaubnis läuft bis 30.9.2020 ab. Und ich habe Gerburtstermin am 01. 10.2020. Ich möchte fragen, ob ich bei der Verlängerung des Aufenthaltstittel Probleme habe, Wenn mein Mann und ich 2000e Netto/ Monat Lohn haben und dafür müssen Wir 900e für Miete bezahlen.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie aufgrund der Schwangerschaft die Ausbildungsverlängerung bekommen haben, gilt Ihr Aufenthaltstitel weiterhin fort und wäre durch die Ausländerbehörde zu verlängern, da der Zweck des Aufenthaltes noch nicht erreicht worden ist.
Das Nettoeinkommen reicht aus um die Unterhaltsfähigkeit zu belegen.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.