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Verkehrsrecht psychiatrisches Gutachten

12. September 2024 20:23 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

In einem psychiatrischer Gutachten steht, dass vom Führen eines Kraftfahrzeuges abgeraten wird.
Heißt diese Aussage automatisch ein Fahrverbot oder darf ich dennoch, wenn ich mir das zutraue Autofahren?

12. September 2024 | 22:20

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
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Sehr geehrter Fragesteller,

Die Aussage in einem psychiatrischen Gutachten, dass vom Führen eines Kraftfahrzeuges abgeraten wird, bedeutet nicht automatisch ein Fahrverbot. Allerdings sollten Sie diese Empfehlung sehr ernst nehmen und nicht einfach ignorieren.

Ein ärztliches oder psychiatrisches Gutachten allein führt nicht direkt zu einem Fahrverbot. Die endgültige Entscheidung über Ihre Fahreignung trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Auch wenn kein offizielles Fahrverbot vorliegt, sollten Sie im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer die ärztliche Empfehlung befolgen. Eine eigenständige Einschätzung Ihrer Fahrtauglichkeit reicht in solchen Fällen häufig nicht aus. Holen Sie sich professionelle Unterstützung, um Ihre Fahreignung objektiv beurteilen zu lassen und gegebenenfalls wiederherzustellen.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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