Sehr geehrter Fragesteller,
Die Aussage in einem psychiatrischen Gutachten, dass vom Führen eines Kraftfahrzeuges abgeraten wird, bedeutet nicht automatisch ein Fahrverbot. Allerdings sollten Sie diese Empfehlung sehr ernst nehmen und nicht einfach ignorieren.
Ein ärztliches oder psychiatrisches Gutachten allein führt nicht direkt zu einem Fahrverbot. Die endgültige Entscheidung über Ihre Fahreignung trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Auch wenn kein offizielles Fahrverbot vorliegt, sollten Sie im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer die ärztliche Empfehlung befolgen. Eine eigenständige Einschätzung Ihrer Fahrtauglichkeit reicht in solchen Fällen häufig nicht aus. Holen Sie sich professionelle Unterstützung, um Ihre Fahreignung objektiv beurteilen zu lassen und gegebenenfalls wiederherzustellen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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12. September 2024
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22:20
Antwort
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