Klagedrohung nach negativer Bewertung bei Ebay
| 04.07.2014 18:01
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Zusammenfassung: Auf ebay darf der Käufer negative Bewertungen abgeben. Sie müssen allerdings wahr sein und dürfen nicht unhöflich oder beleidigend sein. Anderenfalls hat der Verkäufer die Möglichkeit, den Käufer kostenpflichtig abzumahnen und ggf. auch im Eilverfahren auf Unterlassung zu verklagen, was teuer ist.
Hallo,
folgendes ist Geschehen:
Am Freitag den 20.06.2014 stellte ich bei einem Pferd eine bakterielle Entzündung an den Fesselbeinen (Mauke) fest.
Daraufhin schaute ich mich bei Ebay nach einem Mittel (Creme/Salbe) dagegen um und fand auch ein mir geeignet erscheinendes Angebot.
In dem Angebot wurden 3 Artikel als verfügbar angeboten und es stand dort oben: Lieferung:Bis Di, 24. Jun. bei heutigem Zahlungseingang.
Ich schaute auch noch kurz mit welchen Paketdienst verschickt würde (DHL-Päckchen) da es ja schnell gehen sollte, weil ein Pferd an Mauke erkrankt war.
Daraufhin kaufte ich den Artikel und bezahle sofort per PayPal.
Als ich am Mittwoch den 25.06.2014 noch keine Ware erhalten hatte, schrieb ich den Verkäufer per Ebay-Email an.
Darauf hin antwortet er mir dies:
"hallo,
haben sie denn nicht den hinweis mit den 3-5 Werktagen an Bearbeitungszeit im Versandbereich gesehen ?
aber um sie zuberuhigen:
Creme ist auf jeden Fall heute schon bei uns angekommen und wird auch heute noch an Sie verschickt"
(In den AGB`s, die kleingedruckt unten im Angebot stehen, ist jedoch von einer Bearbeitungszeit von 3-10 Werktagen die Rede.)
Nun gut dachte ich, im Angebot stand zwar 3 verfügbar und nicht "müssen wir auch erst besorgen", aber wenn ich es jetzt irgendwo anders bestelle, geht das auch nicht schneller, da es ja heute verschickt wird und ich es am Freitag oder spätestens am Samstag erhalte.
Am Freitag erhielt ich dann zu meiner Überraschung nicht ein Päckchen mit der Salbe, sondern gegen Abend eine Mitteilung über das Ebay System, der Artikel sei versendet, inklusive einer Sendungsnummer.
(Den Artikel bekam ich erst am Dienstag den 01.07.2014, also 11Tage nach dem ich bestellt hatte.)
Darauf hin, als mir bewusst wurde, dass der Verkäufer sein Email Zusage vom Mittwoch zum taggleichen Versand auch nicht eingehalten hatte, habe ich eine negative Bewertung mit folgendem Wortlaut abgegeben:
Meine Erfahrung hier leider sehr negativ.Grottenschlechter Verkäufer! NIE MEHR!!
Kurz darauf bekam ich vom Verkäufer eine Email mit der Aufforderung die Bewertung zurück zu nehmen, andernfalls würde die Rechtsabteilung mit mir Verbindung aufnehmen.
Zitat: hiermit fordern wir sie auf die Bewertung binnen 24 stunden zu entfernen
andernfalls wird sich unsere rechtsabteilung mit ihnen in Verbindung setzten
Am Dienstag, - der Tag an dem ich die Creme dann endlich erhalten habe -,bekam ich vom Verkäufer einem Brief mit der Aufforderung die Bewertung bis zum 09.07.2014 zurück zu nehmen da sonst rechtliche Schritte und Schadensersatzansprüche wegen entgangener Geschäfte eingeleitet würden.
(Einen Antrag auf Löschung der Bewertung bei Ebay hat der Verkäufer anscheinend nicht gestellt, jedenfalls habe ich dahin gehend bisher nichts von Ebay gehört.)
Meine konkrete Frage:
Da ich eigentlich der Meinung bin nichts falsch gemacht zu habe, möchte ich nun gerne wissen, ob so eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg haben könnte und ich meine Bewertung lieber doch zurück ziehen soll.
Mein krankes Pferd hat viele Tage länger unter der Mauke gelitten als es nötig gewesen wäre wenn sich dieser Verkäufer korrekt verhalten hätte.
Auch deshalb würde ich die Bewertung gerne stehen lassen, damit nicht noch andere Pferde - die an Mauke leiden - das gleiche Schicksal erleiden.
Vielen Dank für eine Auskunft und Entschuldigung wenn das angebotene Honorar niedrig ist, aber ich kümmere mich um 5 "kaputte" Pferde (Gnadenhofartig) und da bleibt wirklich fast nichts übrig.
(Früher hatten wir Geld - heute haben wir Pferde.) ;-)