Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei den Angaben Ihres Großhändlers handelt es sich um die Garantie, dass es sich bei den Bekleidungsstücken um Original-Ware handelt. Heutzutage gibt es leider auch eine Menge Plagiate, welche den Originalen täuschend ähnlich sehen, aber nicht deren Qualität erreichen.
Sie können die Waren, nach den AGB des Großhändlers, innerhalb der EU frei verkaufen, d.h. es stehen einem Verkauf keine zollrechtlichen oder markenrechtlichen Bedenken entgegen.
Mit der Bemerkung "von Rechten Dritter geschützt" ist wohl gemeint, dass die Waren durch Marken geschützt sind und nur mit Genehmigung des Markeninhabers hergestellt und vertrieben werden dürfen.
Die gesamte Formulierung in den AGB erscheint ein wenig umständlich formuliert.
Dennoch spricht die Formulierung dafür, dass Sie die Waren bedenkenlos weiterverkaufen können.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de