Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Verkauf einer Fondspolice

8. September 2011 13:18 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von


22:28

Hallo,
ich habe eine Fondspolice zum Verkauf angeboten. Der Versicherungshändler hat mir ein Angebot gemacht. Dieses habe ich am 18.06.11 unterschrieben zurückgeschickt. Jetzt erst 6.09.11 bekomme ich die Nachricht, dass die Versicherung gekündigt ist und ein Betrag überwiesen wird. Das Kündigungsdatum der Versicherung ist der 01.09.11.
Der Betrag ist 25 % (ca. 2800 Euro) unter dem Angebot des Versicherungshändlers (Kursverfall) Aber müssen die sich nicht an das Angebot halten oder zumindest vor der Kündigung noch ein Neues machen, wenn es so abweicht und weshalb hat die Bearbeitung so lange gedauert. Kann man dagegen in irgendeiner Weise vorgehen, wenn ein Fehler gemacht wurde. Zu dem Wert bei Kündigung (01.09.2011) hätte ich die Versicherung nicht verkauft.

Gruss

8. September 2011 | 14:36

Antwort

von


(140)
Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
Tel: 0241505592
Tel: 0241543324
Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes gerne wie folgt.


Es gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind (pacta sunt servanda). Entscheidend ist das vertraglich Vereinbarte.

Zunächst ist auf den Wortlaut der Vereinbarung abzustellen. Nur, wenn dieser nicht eindeutig ist, kommt eine ergänzende Auslegung danach in Betracht, was im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von beiden Vertragspartnern gewollt war.

Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass eine bezifferte Summe explizit im Angebot der Gegenseite, welches Sie angenommen haben, aufgeführt ist. Dann wäre diese vereinbart und damit geschuldet.

Eine Differenz zwischen der geschuldeten und der bereits gezahlten Summe können Sie, notfalls gerichtlich durchsetzen.


Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Für eine weitere Tätigkeit gegenüber der Gegenseite stehe ich Ihnen ebenso gerne zur Verfügung wie für eine ergänzende Prüfung anhand der konkreten Vertragsunterlagen.


Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz

Rückfrage vom Fragesteller 11. September 2011 | 21:35

Danke für die Antwort. Ich habe daraufhin den Kaufvertrag nochmal genau durchgelesen. Es steht oben Kaufvertrag darüber und Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus einer Kapitalversicherung. Der Betrag ist unter Kaufpreis aufgeführt. Als Verkäufer bin ich aufgeführt, als Käuferin die European Policy Exchange Ltd. Allerdings steht noch in einer Fußnote: Für den Fall, dass der vorgenannte Rückkaufswert nicht richtig sein sollte, bemisst sich der Kaufpreis nach dem von der Versicherungsgesellschaft bestätigten Rückkaufswert. Abgeschickt habe ich den unterschriebenen Vertrag am 20.06.11. Als Kündigungstermin wurde der 01.09.11 aufgeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Aktienmärkte eingebrochen und der Rückkaufwert wohl um fast 30 % unter dem Angebot. Zu diesem Kurs hätte ich die Versicherung nicht verkauft. Was würden sie mir raten? Gibt es eine Möglichkeit hier noch etwas zu machen? Verfahrensfehler, Fristüberschreitung etc!
Beste Grüsse
Frank Nagel

Rückfrage vom Fragesteller 11. September 2011 | 21:35

Danke für die Antwort. Ich habe daraufhin den Kaufvertrag nochmal genau durchgelesen. Es steht oben Kaufvertrag darüber und Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus einer Kapitalversicherung. Der Betrag ist unter Kaufpreis aufgeführt. Als Verkäufer bin ich aufgeführt, als Käuferin die European Policy Exchange Ltd. Allerdings steht noch in einer Fußnote: Für den Fall, dass der vorgenannte Rückkaufswert nicht richtig sein sollte, bemisst sich der Kaufpreis nach dem von der Versicherungsgesellschaft bestätigten Rückkaufswert. Abgeschickt habe ich den unterschriebenen Vertrag am 20.06.11. Als Kündigungstermin wurde der 01.09.11 aufgeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Aktienmärkte eingebrochen und der Rückkaufwert wohl um fast 30 % unter dem Angebot. Zu diesem Kurs hätte ich die Versicherung nicht verkauft. Was würden sie mir raten? Gibt es eine Möglichkeit hier noch etwas zu machen? Verfahrensfehler, Fristüberschreitung etc!
Beste Grüsse
Frank Nagel

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. September 2011 | 22:28

Sehr geehrter Ratsuchender,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen auch auf Ihre Nachfrage hin keine abschließende und verbindliche Beurteilung des Kaufpreises abgeben kann. Hierfür ist es zwingend erforderlich, den Vertragsinhalt vollständig im Zusammenhang zur Kenntnis zu nehmen. Eine Wiedergabe einzelner Vertragsinhalte reicht nicht aus.

So ist auch jetzt nicht klar, welches Datum für den maßgeblichen Rückkaufwert gilt, was hierzu - wörtlich - vereinbart worden ist. Dass eine Bestätigung vom 01.09. vorgelegt worden ist, reicht nicht, um diesen Zeitpunkt als entscheidend einzuordnen.

Es empfiehlt sich, unter Berücksichtigung des Wertes, um den es für Sie geht, eine weitere Überprüfung vorzunehmen. Gerne stehe ich Ihnen, auch per Direktanfrage, zur Verfügung.

Ob weitere Rechtsmöglichkeiten bestehen, z.B. ein Widerrufsrecht, kann beantwortet werden, wenn die genauen Umstände des Vertragsschlusses und der Anbahnung des Geschäftes sowie (erneut) die zu Grunde liegenden Unterlagen bekannt sind.


Mit freundlichem Gruß


-Huppertz-
Rechtsanwalt



ANTWORT VON

(140)

Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
Tel: 0241505592
Tel: 0241543324
Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, Ordnungswidrigkeiten
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER