Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Verkäufer leugnet Rücksendung

| 27. November 2020 08:26 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


11:25

Zusammenfassung

Konkludente Erklärung Widerruf durch Rücksendung bestellter Artikel, Verpflichtung Händler zur Erstattung Kaufpreis, gerichtliches Verfahren bei Weigerung Rückzahlung

Guten Tag,

ich habe Kosmetiksrtikel fristgerecht zurück gesandt. Natürlich mit Sendeverfolgung über Hermes. Die Sendung ist laut traking auch vor 1,5 Monaten angekommen.
Trotzdem leugnet das Unternehmen den Eingang. Ich habe schon mehrfach mit diesem telefoniert und auch mehrfach Sendenummer und Verlauf zugesandt.
Sie können das Paket nicht finden und wollen deswegen nicht zahlen.
Was kann ich hier tun?

27. November 2020 | 09:50

Antwort

von


(94)
Marktstraße 17 / 19,
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich danke Ihnen für die Stellung Ihrer Anfrage, welche ich Ihnen wie folgt beantworten möchte. Vorab möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass ich Ihnen Ihre Frage nur anhand Ihrer Informationen beantworten kann und meine Antwort auch nur eine 1. rechtliche Einschätzung darstellt. Insbesondere dürfte bei Hinzutreten weiterer, auch noch unbekannter Umstände meine Antwort anders ausfallen.

Nun zu Ihrer Frage.
Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie per Telefon oder Internet eine Bestellung aufgegeben haben und die erhaltenen Artikel noch während der 14-tägigen Widerrufsfrist an das Unternehmen zurückgesandt haben. Durch die Rücksendung der bestellten Waren haben Sie auch konkludent erklärt, dass Sie an der Bestellung nicht weiter festhalten wollen und daher von dem Bestellvorgang zurücktreten wollten.
Sollte dem so sein, müsste das Unternehmen Ihnen auch den Kaufpreis erstatten.
Aufgrund Ihrer Angaben, dass Sie den Sendungsnachweis an das Unternehmen haben, haben Sie auch alles Notwendige getan, um Ihrer Verpflichtung der Rücksendung der Waren oder Artikel an das Unternehmen nachzukommen. Sie haben daher Sorge dafür getragen, dass die bestellten Waren wieder in den Risikobereich des Unternehmens zurückgelangt sind.
Daher ist das Unternehmen nun verpflichtet Ihnen den Kaufpreis zu erstatten.

Sie könnten nun durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes das Unternehmen nochmals außergerichtlich dazu auffordern, Ihnen den Kaufpreis zurückzuerstatten.

Sollte sich das Unternehmen trotz des Anwaltschreibens weiterhin weigern, den Kaufpreis zurückzuerstatten, dürfte Ihnen zu meinem Bedauern nur die Möglichkeit eines gerichtlichen Vorgehens gegen das Unternehmen bleiben. Dies könnte durch den Erlass eines Mahnbescheides oder durch die Erhebung einer Klage auf Rückforderung des Kaufpreises geschehen.
Sollte das Unternehmen gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch einlegen, würde sich automatisch ein gerichtliches Verfahren anschließen, sofern Sie das gerichtliche Verfahren weiterführen wollten.
In dem Verfahren müssten Sie dann nochmals darlegen, dass Sie die Artikel tatsächlich auch an das Unternehmen zurückgesandt haben und dass die Artikel auch tatsächlich dem Unternehmen zugegangen sind. Dies könnten sie zweifelsfrei durch den Sendungsnachweis erbringen. Gegebenenfalls sollten Sie von dem Transportunternehmen noch eine schrifltiche Bestätigung des Zugangsnachweises erbitten, sofern die smöglich ist. Dann hätten Sie eine nochmalige Bestätigung des Zuganges.
Das Unternehmen müsste sodann im Gegenzug Ihnen beweisen, dass Sie die Ware nicht hätten zurücksenden dürfen bzw. nicht von der Bestellung zurücktreten hätten dürfen und es daher auch keine entsprechende Rückabwicklung hätte geben dürfen. Daher müsste geprüft werden, ob Sie auch tatsächlich das Recht hatten, von der Bestellung zurückzutreten. Dies müsste jedoch das Unternehmen darlegen und Sie hätten nochmals die Möglichkeit hierauf zu erwidern.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage behilflich sein konnte. Sollten Sie Nachfragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

An dieser Stelle bitte ich Sie meine Antwort zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen
Bianca Vetter, Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 27. November 2020 | 10:20

Alles richtig. Aber das Unternehmen gewährt eine 90 Tage Rückgabefrist. Die habe ich auch eingehalten.

Auszug: Wenn du mit deiner Bestellung nicht vollständig zufrieden bist, kannst du sämtliche ungeöffneten Produkte innerhalb von 90 Tagen ab dem Kauf direkt an Nu Skin zurückschicken, wenn du diese vom Unternehmen erworben hast.

Ändert dies etwas daran?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. November 2020 | 11:25

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich danke Ihnen für Ihre Rückfrage und die damit verbundenen Informationen.
Anhand dieser Informationen ändert sich an meiner Antwort nichts. Wenn Sie die ungeöffneten Artikel innerhalb der Frist an das Unternehmen, bei welchem Sie die Artikel bestellt und gekauft haben, zurückgesandt haben und hierfür auch einen Nachweis haben, ist das Unternehmen verpflichtet Ihnen den bereits bezahlten Kaufpreis zu erstatten.

Das weitere Vorgehen bei einer Weigerung der Rückzahlung des Kaufpreises habe ich Ihnen ja bereits aufgezeigt.

Mit freundlichen Grüßen
Bianca Vetter, Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 27. November 2020 | 14:49

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Wirklich tolle Arbeit! Alles sehr einfach und umfangreich erklärt. Danke!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Bianca Vetter »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. November 2020
5/5,0

Wirklich tolle Arbeit! Alles sehr einfach und umfangreich erklärt. Danke!


ANTWORT VON

(94)

Marktstraße 17 / 19,
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Gebührenrecht der RAe, Kaufrecht