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Verjährung von GEZ-Gebühren?

26. September 2007 11:12 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Habe gerade mit Entsetzen festgestellt, dass bei uns seit Jahren keine GEZ Gebüren abgebucht werden.Wir wohnen jetzt seit 15 Jahren hier und ich weiß nicht ,ob es schon seit unserem Umzug so ist. Möchte mich natürlich anmelden. Muss ich dann für zb.12 Jahre nachzahlen, oder gibt es eine Verjährungsfrist ?

26. September 2007 | 12:37

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Die Frage der Verjährung von GEZ-Gebühren wird vor Gericht leider recht unterschiedlich beurteilt.
Das BayVGH hat geurteilt, dass dem Gebührenschuldner, der seiner Anmeldepflicht nach § 3 RGebStV nicht genügt hat, die Einrede der Verjährung wegen unzulässiger Rechtsausübung verwehrt.

Das VG Hamburg hingegen hat dagegen entschieden, dass die GEZ grundsätzlich nur berechtigt ist, die Gebühren der letzten 4 Jahren nachzufordern. Alle sonstigen Entgelte wären gem. § 4 RfStV verjährt.

Sollten Sie also eine Nachforderungsbescheid über mehr als 4 Jahre bekommen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


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