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Verjährung von Betrug §263

28. Dezember 2013 10:24 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe im Oktober 2009 einen Verkaufsvertrag unterschrieben der unter mir falsch gemachten Angaben aufgesetzt wurde und ich hierbei auch durch gemachte Angaben bewusst getäuscht wurde. Nun möchte ich wissen ab wann ein Betrug verjährt? Im Normalfall dürfte hier die 5 Jahre Verjährungsfrist greifen. Wann ist dieser Betrug verjährt? Der Vertrag ist vom Oktober 2009.

28. Dezember 2013 | 10:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.

Nach § 78 StGB Abs. 3 Nr. 4 verjähren Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind, wozu der nicht gewerbsmäßige Betrug gem. § 263 Abs. 1 StGB zählt, in 5 Jahren.

Die Verjährungsfrist beginnt mit der Beendigung der Tat, also sobald die Tat gänzlich abgeschlossen ist und der Taterfolg eingetreten ist ( § 78 a StGB ).

Da der Betrug im Oktober 2009 erfolgte, läuft die Verjährung mit dem Tag im Oktober 2014 ab, an dem vor fünf Jahren der Kaufvertrag unterzeichnet wurde.


Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


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