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Verfahren einstellen gegen Geldauflage

8. Januar 2025 12:25 |
Preis: 37,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


13:35

Guten Tag

Ich wurde wegen Urkundenfälschung angezeigt und da ich unvorbestraft bin hab ich den Weg gewählt das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Nun ist meine Frage da ich bei meinen Eltern wohne und Student bin wie werden sie genau die Geldauflage berechnen? Werden sie Kontoauszüge von mir verlangen oder werden sie beim Finanzamt nachfragen?

Und ich hab den Brief wo ich das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt haben will am Freitag zurückgeschickt.

Wie lange wird es dauern bis die Antwort zurück kommt?

Danke

8. Januar 2025 | 12:54

Antwort

von


(1112)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Berechnung der Geldauflage erfolgt in der Regel auf Basis Ihrer finanziellen Verhältnisse. Da Sie bei Ihren Eltern wohnen und Student sind, wird man vermutlich Ihr Einkommen und Ihre finanziellen Verpflichtungen berücksichtigen. Es ist üblich, dass die Höhe der Geldstrafe oder Geldauflage in Tagessätzen bemessen wird, wobei ein Tagessatz Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen pro Tag entspricht. Da Sie Student sind, könnte das Einkommen entsprechend niedrig angesetzt werden.

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie Kontoauszüge vorlegen müssen oder dass beim Finanzamt nachgefragt wird. Oftmals reicht eine Selbstauskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse aus. Sollten Sie keine Angaben machen, könnte das Gericht Ihr Einkommen schätzen, was möglicherweise zu einer höheren Geldauflage führen könnte. In den meisten Fällen, insbesondere wenn sonst keine Vorstrafen vorliegen, liegt die Geldauflage etwa bei einigen hundert Euro.

Bezüglich der Dauer, bis Sie eine Antwort auf Ihren Antrag zur Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage erhalten, lässt sich keine genaue Zeitspanne angeben. Dies hängt von der Arbeitsbelastung der zuständigen Behörde ab. In der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von sechs bis acht Wochen eine Rückmeldung erhalten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 8. Januar 2025 | 13:29

Genau das gleiche Wort für Wort hat mich CHAT GPT auch erzählt. Komisch. Wäre nett wenn sie mir wirklich eine Antwort dazu geben könnten die von ihnen kommt. Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Januar 2025 | 13:35

Sehr geehrter Fragesteller,

die Antwort kommt von mir.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt

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