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Verdächtigung

21. März 2018 10:16 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Im Dezember 2017 kam es nachts bei uns in der Ortslage auf dem Privatgrundstück einer Familie zu einem Fahrzeugbrand, welcher nur mit Hilfe der ortsansässigen Feuerwehr gelöscht werden konnte.
Unser Sohn ist Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und war beim Löscheinsatz aktiv im Einsatz. Der Fahrzeugbrand beschädigte auch das Wohnhaus der Fahrzeugeigentümer.
Im Februar 2018 erhielt unser Sohn unverhofft eine Vorladung zur örtlichen Polizeidienststelle. Im Zusammenhang mit dem Fahrzeugbrand wurde eine Anzeige von einer Bürgerin gegen ihn wegen Brandstiftung gestellt. Eine Woche später wurde die Freundin vom unserem Sohn ebenfalls zur Polizeidienststelle vorgeladen. Beide leben gemeinsam in einer eigenen Wohnung. Bei der Vorladung konnte die Freundin die Aussage unseres Sohnes bestätigen.
Unser Sohn musste Tage später noch einmal zur Polizei, diesmal wurde er als Zeuge geladen. Aus der Sicht des zuständigen Kriminalbeamten sind die Verdachtsmomente gegen unseren Sohn ausgeräumt. Der Sachverhalt über den Fahrzeugbrand geht jetzt zur Staatsanwaltschaft.
Unsere Familie hat im Auftrag unseres Sohnes bei unserem Anwalt trotzdem den Antrag auf Akteneinsicht gestellt, um natürlich mehr über die Hintergründe der Verdächtigung zu erfahren.
Wir leben in einer kleinen Gemeinde, wo jeder jeden kennt. Diese Bürgerin, welche aus unserer Sicht die Strafanzeige wahrscheinlich bei der Polizei gestellt hat (Um das konkret in Erfahrung zu bringen wurde ja auch Akteneinsicht beantragt.), hat ein starkes Mitteilungsbedürfnis. Diese Frau hat in den letzten Wochen gezielt die Namen unseres Sohnes und weiterer junger Männer verwendet, um ihre eigene Version der Brandursache auf ihrem Grunndstück in unserer Gemeinde zu verbreiten.
Jetzt meine Fragen:
Kann diese Frau mit Hilfe einer Unterlassungserklärung dazu gezwungen werden ihre pauschalen Verdächtigungen und Aussagen gegenüber Dritten einzustellen? Kann diese Person bei weiterer übler Nachrede gegenüber unserem Sohn schadenersatzpflichtig verklagt werden?
Unsere Familie ist mit Nachdruck sehr daran interessiert, dass dieser Sachverhalt zur Brandursache vollständig aufgeklärt wird, da die Reputation unseres Sohnes ( Er ist Gewerbetreibender, deshalb geht es auch um das Ansehen seiner eigenen Firma.) und der Name unserer Familie schon jetzt dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurde.





21. März 2018 | 11:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich kann die Frau tatsächlich per Unterlassungserklärung gezwungen werden, die Verdächtigungen und Aussagen zu unterlassen. Wenn die Frau aber sich weigert, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen oder nach Ablauf der zwei Wochen eine Klage auf Unterlassung beim Amtsgericht erheben. Dann müssen Sie aber nachweisen, dass die Frau diese Aussagen tätigt.
Der Sohn kann dann auch Schadensersatz verlangen, allerdings muß er dann nachweisen, dass a) die Frau die Aussagen tätigte, und b) dadurch Schaden in einer konkreten von ihm zu benennenden und nachzuweisenden Höhe entstand. Gerade letzteres ist zumeist eher schwierig.

Übrigens könnte sich die Frau auch wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB strafbar gemacht haben. Da kommt es aber auch auf die Beweislage an, jedoch muß da dann die Polizei ermitteln. Der Sohn kann aber auch da Akteneinsicht verlangen und die Ermittlungsakte für seine Unterlassungs- bzw. Schadensersatzklagen verwenden.

Ich empfehle, Ihren Anwalt auf § 164 StGB anzusprechen und das Ergebnis der Akteneinsicht abzuwarten, sofern Sie nicht durch Nachbarn andere Beweise vorliegen haben.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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