Sehr geehrter Fragender,
vielen Dank für die Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Bei einem uneingeschränkten Nutzungsrecht kann die Website die Videos für jeden beliebigen Zweck verwenden. Damit würde der Urheber jegliche Rechte verlieren.
Mit dem Vater muss daher das genau besprochen werden.
Ich würde daher entweder das Video nicht hochladen oder aber mit der Website das eingeschränkte Nutzungsrecht vereinbaren (und zwar schriftlich).
Ich gehe mal davon aus, dass auch diese Frage vom Vater genehmigt wurde.
Sehr geehrte Anwältin,
Erstmal danke für Ihre Antwort. Ja die Frage war mit meinem Vater abgesprochen.
Aber ist es denn generell möglich, dass ich einen Vertrag unterschreibe, der von meinem Vater mitgezeichnet wird, ich aber dann der Webseite ein Nutzungsrecht oder eingeschränktes Urheberrecht übertragen kann, obwohl auch mein Vater den Vertrag unterschrieben hat? Hat die Webseite dann Rechtssicherheit, dass ich oder mein Vater nicht sagen können: "Nein die Videos sind von mir bitte von der Webseite entfernen"?
Also nochmal zusammenfassend:
Mein Vater und ich unterschreiben den Vertrag, wohlgemerkt ich bin 15 und die Webseite möchte ein Nutzungsrecht (ich glaube das ist der bessere Ausdruck). Ist dann sichergestellt, dass ich der Webseite die Videos geben kann und ihr das Nutzungsrecht übertragen kann, obwohl der Vertrag von meinem Vater und mir unterschrieben wurde? Und es ist richtig, dass der Vertrag gültig ist, wenn ich den (mit 15) unterschreibe und mein Vater diesen Vertrag durch seine Unterschrift bestätigt oder?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einen kurzen Text schreiben können der bestätigt, dass ich der Webseite das Nutzungsrecht übertragen kann obwohl auch mein Vater den Vertrag unterschrieben hat. Diesen Text würde ich dann der Webseite zeigen, damit ich dort anfangen kann.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragender,
Sie besitzen zwar das Urheberrecht (das kann auch ein Minderjähriger bzw. selbst ein Geschäftsunfähiger), denn das Urheberrecht ist unabhängig von der Geschäftsfähigkeit.
Dieses kann jedoch nur von Geschäftsfähigen übertragen werden.
Daher muss der Website mitgeteilt werden:
Als Urheber von Video xy räume ich Ihnen das Nutzungsrecht (ggf. beschränken, uneingeschränkt würde ich ggf. nicht machen) ein. Die erforderliche Zustimmung, da ich nur beschränkt geschäftsfähig bin, erteilt Ihnen mein Vater (Name, Adresse, Geb. Datum) hiermit.
Unterschrift von beiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter