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Unverschuldeter Unfall - Wagen selber reparieren und das Geld ausgezahlen lassen

15. Juni 2007 13:23 |
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Verkehrsrecht


Wir hatten mit unserem Wagen einen unverschuldeten Unfall. Der Unfallgegner bestand auf einem Kostenvoranschlag. Diesen haben wir auch hingeschickt. Jetzt haben wir einen Brief mit der Anweisung bekommen, wir sollen das Fahrzeug reparieren lassen, und die Werkstatt soll die Rechnung an den Unfallgegner schicken. Wir möchten den Wagen aber lieber selber reparieren und das Geld ausgezahlt haben. Geht das? Das Fahrzeug ist Baujahr 1993

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Die von Ihnen angedachte Vorgehensweise („fiktive Schadensabrechnung“) ist grds. möglich. Es kann fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens abgerechnet werden, bei Bagatellunfällen (die Grenze liegt bei ca. 750 EUR) reicht gemeinhin auch ein Kostenvoranschlag.

Sie sind also keinesfalls verpflichtet, die Reparatur tatsächlich ausführen zu lassen. Allerdings ist die Umsatzsteuer in den Fällen fiktiver Schadensabrechnung vom Gegner nicht zu erstatten, da sie nicht angefallen ist.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Unfallgegner (also der Schadenserverursacher selbst) nicht unbedingt der „beste Ansprechpartner“ ist. Vielmehr sollten Sie Ihr Begehren an den Kfz-Haftpflichtversicherer des Gegners wenden, der dem Gesetz nach ebenfalls haftet und bei vollem Verschulden Ihres Gegners auch voll regulieren muss.
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Schließlich möchte ich anmerken, dass bei einem unverschuldeten Unfall grds. auch die Anwaltskosten des Geschädigten voll zu ersetzen sind. Sie sollten daher zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen RA aufsuchen; gerne stehe auch ich für eine weitere Vertretung zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

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