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Unverschuldet verpasster Anschlussflug

14. Mai 2025 13:55 |
Preis: 50,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

auf der Rückreise von einer Asienreise verpassten wir unverschuldet in Bangkok unseren Anschlussflug und waren gezwungen, zwei komplett neue Tickets zu kaufen um nach Hause zu kommen.

Gebucht hatten wir über booking.com folgende Flugverbindung von Quatar Airways "im Paket"

Ubon Ratchathani - Bangkok (Thai Airways)
Bangkok - Doha (Quatar Airways)
Doha - Hamburg (Quatar Airways)

Die Umsteigezeit in Bangkok war von Anfang an vom Anbieter sehr knapp kalkuliert mit 1.40 Stunden. Diese wurde bereits einige Wochen vor der Reise vom Anbieter wegen einer Flugplanänderung auf 1.30 Stunden gekürzt. Da der Abflughafen Ubon Ratchathani kein internationaler Flughafen ist, mussten wir in Bangkok auch noch unser Gepäck wieder aufnehmen. Dazu kam dann noch eine Verspätung des Thai Airways Fluges nach Bangkok, so dass wir nur noch 1.20 Stunden als Umsteigezeit hatten. Der Check-in für den Anschlussflug nach Doha schloss bereits 60 Minuten vor Abflug, so dass uns eine Umsteigezeit inkl. Gepäckaufnahme von 20 Min. blieb und bei der Größe des Bangkoker Flughafens absolut nicht machbar war.

Obwohl wir trotzdem mehr als 50 Minuten vor Abflug am Check-in bei Quatar Airways waren, erklärten sie unseren Flug als verpasst und verweigerten uns die Mitnahme. Es gab keinerlei Kulanzangebot sondern nur die Aussage, dass wir komplett neue Tickets kaufen müssten, da es in unserer Verantwortung läge, unseren Anschlussflug zu erreichen.

Einziges "Angebot" von Quatar Airways: Weiterflug frühestens 2 Tage später zu einem Ticketpreis von je ca. € 760. Wir hätten also noch 2 Nächte in Bangkok in einem Hotel verbringen müssen.

Wir haben daraufhin direkt auf dem Flughafen einen günstigeren Flug bei Thai Airways mit Abflug am selben Abend für je € 530,-- gebucht.

Seitdem (November 2024) versuchen wir, unsere neu gekauften Tickets erstattet zu bekommen, da Quatar Airways uns über booking.com eine definitiv nicht realistische Umsteigezeit verkauft hat. Insbesondere wurde nicht berücksichtigt, dass unser Abflughafen kein internationaler Flughafen ist und somit unser Gepäck nicht durchgeleitet werden konnte.

Nun schieben sich alle gegenseitig die Verantwortung zu: booking.com verweist uns an Quatar Airways als Ticketanbieter, Quatar verweist uns an Thai Airways wegen deren Verspätung und Thai Airways antwortet uns, dass es nicht ihre Schuld sei, dass wir in Bangkok keine Einigung mit Quatar Airways herbeiführen konnten und der Kauf des neuen Ticket ja unsere Entscheidung, also "freiwillig" gewesen sei.

Haben wir eine realistische Chance, diese Kosten für 2 neu gekaufte Tickets von insgesamt € 1.060,-- erstattet zu bekommen und wenn ja von wem?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

14. Mai 2025 | 14:51

Antwort

von


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In Ihrem Fall handelt es sich um eine komplexe Situation, die mehrere Parteien und rechtliche Aspekte umfasst. Basierend auf den bereitgestellten Informationen, lässt sich Folgendes feststellen:



1. **Vertragliche Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten**: Sie haben über booking.com eine Flugverbindung gebucht, die von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurde. Dabei handelt es sich um einen Beförderungsvertrag mit den jeweiligen Fluggesellschaften, während booking.com als Vermittler fungiert. Die Verantwortung für die Durchführung der Flüge liegt bei den Fluggesellschaften, in Ihrem Fall Thai Airways und Qatar Airways.



2. **Umsteigezeit und Flugplanänderung**: Die Umsteigezeit wurde von Anfang an knapp kalkuliert und durch eine Flugplanänderung weiter verkürzt. Dies könnte ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die Planung der Verbindung nicht ausreichend war, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, das Gepäck in Bangkok erneut einzuchecken.



3. **Verspätung und verpasster Anschlussflug**: Die Verspätung des Thai Airways-Fluges hat dazu geführt, dass die ohnehin knappe Umsteigezeit weiter reduziert wurde. Dies ist ein wesentlicher Faktor, der zum Verpassen des Anschlussfluges beigetragen hat.



4. **Mögliche Ansprüche**:

- **Gegen Thai Airways**: Da die Verspätung des Thai Airways-Fluges maßgeblich zum Verpassen des Anschlussfluges beigetragen hat, könnten Sie versuchen, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Allerdings müsste nachgewiesen werden, dass die Verspätung vermeidbar war und Thai Airways dafür verantwortlich ist.

- **Gegen Qatar Airways**: Qatar Airways hat Ihnen die Mitnahme verweigert, obwohl Sie mehr als 50 Minuten vor Abflug am Check-in waren. Hier könnte geprüft werden, ob die Fluggesellschaft ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat, insbesondere im Hinblick auf die Information über die realistische Umsteigezeit.

- **Gegen booking.com**: Als Vermittler könnte booking.com in der Pflicht stehen, Sie über die Risiken der knappen Umsteigezeit zu informieren. Allerdings ist die direkte Haftung von Vermittlern oft eingeschränkt, da sie nicht für die Durchführung der Flüge verantwortlich sind. Aus leidlicher eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen das Booking in den AGB fast alles ausgeschlossen hat und nur fremde Geschaefte vermittelt.



5. **Rechtliche Schritte**: Um die Kosten für die neu gekauften Tickets erstattet zu bekommen, könnten Sie rechtliche Schritte gegen die beteiligten Fluggesellschaften in Betracht ziehen. Dabei wäre es wichtig, die genauen Umstände der Verspätung und der Umsteigezeit zu dokumentieren und nachzuweisen, dass die Planung der Verbindung unzureichend war.



Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es durchaus Ansatzpunkte für eine Erstattung der Kosten gibt, insbesondere im Hinblick auf die Verspätung und die knappe Umsteigezeit. Es wäre ratsam, die genauen Vertragsbedingungen und die Umstände der Verspätung weiter zu prüfen, um die Erfolgsaussichten eines solchen Anspruchs besser einschätzen zu können.


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