In Ihrem Fall handelt es sich um eine komplexe Situation, die mehrere Parteien und rechtliche Aspekte umfasst. Basierend auf den bereitgestellten Informationen, lässt sich Folgendes feststellen:
1. **Vertragliche Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten**: Sie haben über booking.com eine Flugverbindung gebucht, die von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurde. Dabei handelt es sich um einen Beförderungsvertrag mit den jeweiligen Fluggesellschaften, während booking.com als Vermittler fungiert. Die Verantwortung für die Durchführung der Flüge liegt bei den Fluggesellschaften, in Ihrem Fall Thai Airways und Qatar Airways.
2. **Umsteigezeit und Flugplanänderung**: Die Umsteigezeit wurde von Anfang an knapp kalkuliert und durch eine Flugplanänderung weiter verkürzt. Dies könnte ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die Planung der Verbindung nicht ausreichend war, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, das Gepäck in Bangkok erneut einzuchecken.
3. **Verspätung und verpasster Anschlussflug**: Die Verspätung des Thai Airways-Fluges hat dazu geführt, dass die ohnehin knappe Umsteigezeit weiter reduziert wurde. Dies ist ein wesentlicher Faktor, der zum Verpassen des Anschlussfluges beigetragen hat.
4. **Mögliche Ansprüche**:
- **Gegen Thai Airways**: Da die Verspätung des Thai Airways-Fluges maßgeblich zum Verpassen des Anschlussfluges beigetragen hat, könnten Sie versuchen, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Allerdings müsste nachgewiesen werden, dass die Verspätung vermeidbar war und Thai Airways dafür verantwortlich ist.
- **Gegen Qatar Airways**: Qatar Airways hat Ihnen die Mitnahme verweigert, obwohl Sie mehr als 50 Minuten vor Abflug am Check-in waren. Hier könnte geprüft werden, ob die Fluggesellschaft ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat, insbesondere im Hinblick auf die Information über die realistische Umsteigezeit.
- **Gegen booking.com**: Als Vermittler könnte booking.com in der Pflicht stehen, Sie über die Risiken der knappen Umsteigezeit zu informieren. Allerdings ist die direkte Haftung von Vermittlern oft eingeschränkt, da sie nicht für die Durchführung der Flüge verantwortlich sind. Aus leidlicher eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen das Booking in den AGB fast alles ausgeschlossen hat und nur fremde Geschaefte vermittelt.
5. **Rechtliche Schritte**: Um die Kosten für die neu gekauften Tickets erstattet zu bekommen, könnten Sie rechtliche Schritte gegen die beteiligten Fluggesellschaften in Betracht ziehen. Dabei wäre es wichtig, die genauen Umstände der Verspätung und der Umsteigezeit zu dokumentieren und nachzuweisen, dass die Planung der Verbindung unzureichend war.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es durchaus Ansatzpunkte für eine Erstattung der Kosten gibt, insbesondere im Hinblick auf die Verspätung und die knappe Umsteigezeit. Es wäre ratsam, die genauen Vertragsbedingungen und die Umstände der Verspätung weiter zu prüfen, um die Erfolgsaussichten eines solchen Anspruchs besser einschätzen zu können.
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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