Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich Ihnen wie folgt:
Ich rate Ihrer Frau dringend, einen Strafverteidiger wenigstens mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Ohne Akteneinsicht kann ich Ihnen nur eine grobe Einschätzung der zu erwartenden Strafe bieten.
Ihre Frau muss aufgrund der einschlägigen (Warenkreditbetrug ist wie die Unterschlagung ein sogenanntes Vermögensdelikt) Vorstrafen nunmehr mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Über die Höhe der Freiheitsstrafe kann ich nur spekulieren. Die Anklage zum Strafrichter zeigt aber jedenfalls, dass die Staatsanwaltschaft von einer Maximalstrafe von 2 Jahren ausgeht. Würde sie mit einer höheren Strafe rechnen, hätte sie Anklage zum Schöffengericht erhoben.
Ich halte eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr für wahrscheinlich. Zu Gunsten Ihrer Frau wird natürlich berücksichtigt, dass sie den Schaden in Raten wieder gutmacht. Da Ihre Frau dann zum ersten Mal eine Freiheitsstrafe erhalten wird, wird diese wahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt. Eine Sicherheit dafür besteht aber nicht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Bei Bedarf können Sie gerne eine kostenlose Nachfrage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Björn Cziersky-Reis
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danke für die Antwort.
Kann meine Frau denn jetzt noch einen Anwalt nehmen?
Auch kann ich oder sie ihn garnicht bezahlen(HartzVI).
Ich würde sehr gerne einen Rechtsbeistand für meine Frau haben wollen.
mfg
Jurischka
Als Hartz IV Empfänger erhält Ihre Frau in dieser Sache zumindest Beratungshilfe (bitte googeln). Die Beratungshilfe umfasst allerdings nur die erstmalige Beratung. Der Anwalt kann auf dieser grundlage nicht weiter tätig werden. Sie sollten den Kollegen dann aber zumindest noch mit der Akteneinsicht beauftragen. Dies kostet nicht sehr viel, vielleicht können Sie dann für das anschließende Verfahren eine Ratenzahlung vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt