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Untermieterträge richtig versteuern

| 19. August 2024 15:31 |
Preis: 65,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

ich habe mehrere Immobilien angemietet und diese komplett an mehrere Familien/Personen mit jeweils eigenen Mietverträgen untervermietet. (Eigentümer hat diesem natürlich zugestimmt und es hierzu alles geregelt). Es sind neben monatlicher Kaltmiete auch pauschale Nebenkosten pro Monat sowie eine Vorauszahlung für Heizkosten jeweils vereinbart mit den Parteien.

Frage:

Ich muss nun nur den Überschuss aus den Kaltmieten oder pauschalen Nebenkosten in der Steuererklärung angeben oder?
Kann ich die Werbungskosten direkt abziehen und so den Überschuss verringern oder muss dies extra angegeben werden in der Anlage V?

Wenn möglich bitte der exakte Weg mit der jeweiligen Zeile wo ich was angeben muss.

19. August 2024 | 15:57

Antwort

von


(198)
Roseplatz 6
31787 Hameln
Tel: 01772422226
Web: https://andrea-fey.de/
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Sehr geehrter Rechtsratsuchender,

hinsichtlich Ihrer Einkünfte aus den Untervermietungen ist jeweils ein Eintrag in Zeile 22 der Anlage V-Sonstige vorzunehmen.

Hierbei ist jeweils nur der Überschussbetrag / Differenzbetrag aus Ihren Einnahmen und den Werbungskosten einzutragen. Weitere Eintragungen sind im Formular nicht vorgesehen.

Da Sie mehrere Wohnungen untervermieten, scheint es aber nicht unwahrscheinlich, dass das Finanzamt nähere Erklärungen und/oder Nachweise anfordert.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht


Bewertung des Fragestellers 21. August 2024 | 07:37

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Ich hatte nur eine kleine Frage, die aber präzise und schnell beantwortet wurde, kurz und knapp, so dass ich diese direkt verstehe und nutzen kann.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 21. August 2024
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Fachanwalt Steuerrecht, Erbschaftssteuerrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht