Sehr geehrter Rechtsratsuchender,
hinsichtlich Ihrer Einkünfte aus den Untervermietungen ist jeweils ein Eintrag in Zeile 22 der Anlage V-Sonstige vorzunehmen.
Hierbei ist jeweils nur der Überschussbetrag / Differenzbetrag aus Ihren Einnahmen und den Werbungskosten einzutragen. Weitere Eintragungen sind im Formular nicht vorgesehen.
Da Sie mehrere Wohnungen untervermieten, scheint es aber nicht unwahrscheinlich, dass das Finanzamt nähere Erklärungen und/oder Nachweise anfordert.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
Antwort
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