Sie sollten neben dem standesamt wegen des Ehegattenvisums auch Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen und die beschriebenen Unterlagen einreichen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller6. Mai 2014 | 22:20
Vielen Dank für Ihre Antwort.ich nehme an dass dies die Unterlagen für meine Freundin sind.Kann man ihre Unterlagen auch hier übersetzen und vereidigen lassen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt6. Mai 2014 | 22:34
Sehr geehrter Fragesteller,
es empfiehlt sich sogar dies in Deutschland machen zu lassen, da die Übersetzung meist "sauberer" ist und von den Behörden besser zu nutzen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.