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Unterhaltszahlung nach Scheidung - freiwillige Abstimmung

20. November 2007 09:23 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
die Scheidung war vor 1 Jahr (nach 26 Ehejahren). Unsere beiden Kinder sind 25 und 27 Jahre alt und selbstständig. Wir hatten ein gemeinsames Wohnhaus, wo ich den Anteil an meine Ex-Frau ausgezahlt habe. Ex-Frau ist auch wieder in einer festen Beziehung. Fahren gemeinsam in Urlaub (3x dieses Jahre). Freund hat Wohnung über Ex-Frau, soll sie aber angeblich nur zum Abstellen nutzen. Hält sich ansonsten bei ihr auf. Ex-Frau verdient ungefähr 1/4 meines Gehaltes, erhält aber zur Zeit jeden Monat ein weiteres 1/4 von mir als Unterhalt in freiwilliger Abstimmung untereinander (alles netto).
Hab ich eine Chance, den Unterhalt zu verringern und gibt es neue Rechtssprechungen für diesen Fall?
Danke für Ihre Bemühungen.

20. November 2007 | 09:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


eine Chance, die Unterhaltszahlungen zu verringern, besteht hier durchaus, wobei aber eine genaue Unterhaltsberechnung unumgänglich sein wird. Allein diese Angaben reichen so nicht aus.

Sollte die nichteheliche Lebensgemeinschaft sich so verfestigt haben, dass Beide nach Außen hin wie ein Ehepaar auftreten, ist eine Anrechnung der Betreuungsleistungen möglich (BGH NJW 1983, 1548 ), wobei es dabei aber auf die Gesamtschau ankommt.

Allein der gemeinsame Urlaub wird nicht ausreichen. es müssen weitere Ansatzpunkte vorliegen, aus denen sich dann die eheähnliche Verfestigung ableiten läßt (BGH NJW 2002, 1947 ), die Sie auch vortragen müssten. Erst dann läge es nun bei der Exfrau, zu beweisen, dass diese Gemeinschaft nicht vorliegt.

Hier sollten Sie daher im Rahmen einer individuellen Beratung unter Darlegung aller Punkte und der genauen Zahlen eine genaue Unterhaltsberechnung vornehmen lassen; dieses wird sich vermutlich lohnen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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