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25. April 2024 06:27 |
Preis: 34,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


16:30

Wie kann man reagieren wenn die tatsächlich erbrachte Arbeit von manchen nicht unwesentlich Beteiligten in der Bedeutung heruntergestuft wird und der Beschäftigte selbst keine Ahnung hat weshalb

25. April 2024 | 06:48

Antwort

von


(717)
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10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sie sollten die Verantwortlichen, Vorgesetzte, Betriebsleitung, Abteilungsleitung etc. konkret ansprechen.

Dazu sollten Sie gegebenenfalls eine weitere Person hinzuziehen (Betriebsrat, Vertrauensperson), damit es im Nachgang des Gespräches nicht zu Missverständnissen bezüglich konkreter Aussagen kommt.

Im Gespräch klären Sie dann, ob es Vorwürfe gegeben hat, ob die Vorwürfe so gemeint waren, erläutern wie Sie die Vorwürfe, Mitteilungen verstanden haben.

Sie können nur durch Kontaktaufnahme die Situation klären, eine solche Klärung ist auch für beide Seiten von Interesse, damit beide Seiten (AN und AG) wissen, was erwartet werden kann, was erwartet wird.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt




Rückfrage vom Fragesteller 7. Mai 2024 | 16:10

Das ist ein sehr komplexer Sachverhalt denn es betrifft nicht nur die Wertigkeit einer Arbeit in einem Arbeitsverhältnis (von der Qualität mal abgesehen) sondern auch den Wert den ich als Angeheiratete habe und ich weiß nicht zu welchem Rechtsfeld das zählt

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Mai 2024 | 16:30

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich kann in Ihrer Nachricht allerdings keine Frage erkennen. Ich versuche dennoch ein paar Hinweise zu geben. Wenn Sie nicht nur Arbeitnehmerin, sondern auch mitarbeitendes Familienmitglied sind, ist der Sachverhalt dennoch grundsätzlich ein arbeitsrechtlicher Sachverhalt, denn nur weil Sie mitarbeitende Familienangehörige oder "zufällig" im gleichen Betrieb wie Ihr Partner arbeiten, bleibt es meines Erachtens ein arbeitsrechtlicher Sachverhalt.

Mir ist natürlich bewusst, dass die von Ihnen angedeutete Situation von familiären und emotionalen Komponenten überlagert werden kann, welche eine rein arbeitsrechtliche Lösung erschweren. Falls Sie also in einem Familienbetrieb tätig sind und dadurch Ihre Rechte als Arbeitnehmerin nicht wahrnehmen können, verbleibt Ihnen womöglich nur die berufliche Trennung und Sie suchen sich eine andere Tätigkeit. Wobei auch diese "Lösung" manchmal nicht möglich ist.

Abschließend, ohne genauere Angaben kann ich Ihnen bedauerlicherweise nicht weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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