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Unrechtmäßige Rückbuchung eines Kaufbetrages von € 1.480.- von meinem Paypal-Konto

12. August 2021 17:30 |
Preis: 65,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Ich verkaufte im Januar 2021 über Ebay 5 Flaschen Bordeaux Grand Cru an einen Käufer in London, Bezahlung von € 1.480.- erfolgte über Paypal an mich. Der Wein wurde ordnungsgemäß zugestellt. Drei Wochen nch Zustellung bemängelte der Käufer Bruch bei zwei der fünf Flaschen. Allerdings zu spät, ohne weitere Belege und ohne den Bruch beim Paketversender zu melden.
Eine Erstattung meinerseits hatte ich daher verweigert, da offensichltich was faul war an dem angeblichen Bruch.
Käufer öffnete im März/April dann bei Paypal einen Fall, der aber letztlich zu meinen Gunsten entschieden wurde.

Vor einer Woche plötzlich erhalte ich Meldung von Paypal, mein Konto sei mit € 1.480.- im Minus, ich müsse es sofort ausgleichen. Am 10.8. habe ich dann zwei Stunden mit Paypal telefoniert, Ergebnis: der Käufer hat seine
Kreditkartenbank beauftragt, die Zahlung aus Janaur 2021 bei Paypal zurückzufordern. Und genau das ist passiert: Paypal hat diesem statt gegeben und mein Konto belastet und das Forderungsmanagement will jetzt diesen Betrag von mir und droht mit Inkasso !

Ich bin also sozusagen komplett gelinkt worden ! Ich habe die fünf Weine vertragsmäßig zügig und versichert geliefert und nun hat man mir den Kaufpreis "entzogen".

Der Käufer hat sich nun, nachdem ich ihn aufgefordert habe, mir das Geld sofort zurückzuzahlen, gemeldet und zieht sich aus der Affäre.....ich solle mich an seinen Amex Concierge in London wenden.....Paypal habe ihm quasi eine Rückzahlung angeboten....

Gegen wen gehe ich denn jetzt wie vor ? Gegen Paypal (die die € 1.500.- von mir haben wollen) ? Gegen den Käufer, der ja seine Bank beauftragt hat das Geld bei Paypal einzuziehen (der dummerweise seinen Wohnsitz in London hat) ? Wie gehe ich damit um, wenn Paypal jetzt Inkasso androht mit Verzugszinsen/Bearbeitungsgebühr etc. ?

Neben dem nicht unerheblichen Betrag bin ich echt fassungslos, dass man ganz offiziell so reingelegt werden kann ! Vielen Dank für Ihren juristischen Ratschlag, für weitere Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

12. August 2021 | 20:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Sie haben weiterhin einen Kaufpreisanspruch gegen den Käufer in voller Höhe. Selbst wenn zwei der fünf Flaschen zerbrochen wären, drei wären auf jeden Fall zu bezahlen.

Diesen Anspruch können Sie auch gerichtlich durchsetzen, handelt es sich beim Kunden aber um einen Verbraucher, dann wäre in wohl London zu klagen, dies dürfte sich kaum lohnen.

Daneben bleibt aber fraglich, ob Sie das Konto bei PayPal ausgleichen müssen. Denn unstreitig hat PayPal im Frühjahr die Kundenbeschwerde zu Ihren Gunsten entschieden.

PayPal reicht nun das eigene wirtschaftliche Risiko an Sie weiter, denn offensichtlich war der Kreditkartenfirma des Käufers möglich, eine Rückbuchung zu veranlassen.

Sollte PayPal hier sogar mitgewirkt haben, also die Erstattung angeboten haben, ohne Sie gehört zu haben, so hat PayPal seine nebenvertragliche Schadensminderungspflicht missachten.

Denn auch PayPal hätte wissen müssen, dass drei der fünf Flaschen nicht moniert wurden.

Der Kaufpreis wäre also weiterhin vom Kunden zu verlangen, die Forderung von PayPal können Sie mit Blick auf die aktive Verursachung des Schadens und die Schadensminderungspflicht zurückweisen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


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