Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie haben weiterhin einen Kaufpreisanspruch gegen den Käufer in voller Höhe. Selbst wenn zwei der fünf Flaschen zerbrochen wären, drei wären auf jeden Fall zu bezahlen.
Diesen Anspruch können Sie auch gerichtlich durchsetzen, handelt es sich beim Kunden aber um einen Verbraucher, dann wäre in wohl London zu klagen, dies dürfte sich kaum lohnen.
Daneben bleibt aber fraglich, ob Sie das Konto bei PayPal ausgleichen müssen. Denn unstreitig hat PayPal im Frühjahr die Kundenbeschwerde zu Ihren Gunsten entschieden.
PayPal reicht nun das eigene wirtschaftliche Risiko an Sie weiter, denn offensichtlich war der Kreditkartenfirma des Käufers möglich, eine Rückbuchung zu veranlassen.
Sollte PayPal hier sogar mitgewirkt haben, also die Erstattung angeboten haben, ohne Sie gehört zu haben, so hat PayPal seine nebenvertragliche Schadensminderungspflicht missachten.
Denn auch PayPal hätte wissen müssen, dass drei der fünf Flaschen nicht moniert wurden.
Der Kaufpreis wäre also weiterhin vom Kunden zu verlangen, die Forderung von PayPal können Sie mit Blick auf die aktive Verursachung des Schadens und die Schadensminderungspflicht zurückweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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