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Inkasso trotz Ausgleich von negativem PayPal-Konto

2. Februar 2011 13:16 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Deinzer

Hallo,

mein Problem ist folgendes:
Als vor kurzem aufgrund eines Käuferschutz-Antrags (Sendung ging verloren) eine Abbuchung von meinem Bankkonto getätigt werden sollte, konnte die Zahlung nicht abgeschlossen werden, da zu diesem Zeitpunkt keine ausreichende Deckung vorhanden war. Paypal folgte dem Antrag und zahlte die Summe an den Käufer aus.

Folglich befand sich auch mein Paypal- Konto im Minus, worauf ich im Kundenmenü hingewiesen wurde ("...dies ist kein Grund zur Sorge, Sie können dies im Menü unter ... ausgleichen.").

Ich habe die Ausgleichszahlung am 21.01.2011 kurz nach Mitternacht angewiesen, diese wurde mit einer weiteren Zahlung zusammengerechnet. In meinem Paypal-Konto wird diese als "abgeschlossen" angezeigt.
Paypal aber wiederum unterzieht manche Buchungen einer sog. "Sicherheitsprüfung", so daß der Betrag erst am 24.01. von meinem Bankkonto abging (alles belegbar). Auf Nachfrage beim Paypal-Support hieß es, "..daß die Verzögerung nicht an mir läge, sondern so eine Prüfung einfach ab und zu einfach würde."
Ich bin aber davon ausgegangen, daß meine Zahlung sofort ausgeführt wird, wie sonst auch, für die Verzögerung kann ich in diesem Fall ja nichts.

Ich habe am 22.01.2011 kurz nach Mitternacht eine Email mit dem Betreff der "Erinnerung, AZ: ..." erhalten, ohne vorher schriftlich irgend etwas erhalten zu haben.
Die Mail enthielt nur eine Zahlungsaufforderung ohne Auflistung der Kosten o.ä.
Die schriftliche Version mit der Aufstellung etc. wurde mir am 25.01.2011 zugestellt.
Ich habe daraufhin per Einschreiben an das Inkasso-Unternehmen verlauten lassen, daß die Ausgleichszahlung an Paypal bereits gemacht wurde und ich die Sache daher als erledigt betrachte.

Nun nervt mich das Unternehmen mit Anfragen (unter Fristsetzung) nach einem "Einzahlungsbeleg" und einem "Nachforschungsantrag bei meinem Kreditinstitut".
Frage ist nun, ist das Inkasso-Unternehmen zu so etwas berechtigt oder ist das nur eine Art "aufs Glatteis führen"?
Bin ich überhaupt noch zu irgendwelcher Auskunft verpflichtet?
Ich möchte ausserdem die Gebühren für das Inkasso-Unternehmen nicht begleichen müssen.

Danke & Grüße!

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Sie teilen mit, dass Ihr Konto ausgeglichen wurde und auch PayPal die Sache als erledigt ansieht. Zudem haben Sie dies dem Inkassobüro ebenfalls mitgeteilt. An sich sollte die Angelegenheit damit erledigt sein. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Inkassobüros hartnäckig bleiben und auch regelmäßig einen Nachweis über den Ausgleich der Forderung verlangen bzw. Rücksprache mit dem Auftraggeber halten. Sie sind zwar nicht verpflichtet, die entsprechenden Belege einzureichen, da das Inkassobüro bzw. dessen Auftraggeber im Zweifel das Bestehen der Forderung darlegen und beweisen muss. Um aber nicht weiter mit ähnlichen Schreiben wie jetzt belästigt zu werden, sollten Sie den Beleg in Kopie an das Inkassobüro schicken. Dies ist auch deshalb empfehlenswert, weil viele Inkassobüros die Daten recht schnell an Auskunfteien wie die SCHUFA o. Ä. weitergeben. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher auf Ihr erstes Schreiben verweisen und die Nachweise übersenden.

Die Inkassokosten müssten Sie nur bezahlen, wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Inkassoauftrags schuldhaft in Verzug befunden hätten. Es wird also darauf ankommen, wann das Inkassobüro beauftragt wurde. Nach Ihrer Schilderung haben Sie keinerlei Verschulden an der Verzögerung, sodass Sie die Gebührenforderung zunächst zurückweisen sollten. Im Übrigen darf ein Inkassobüro keine höheren Gebühren verlangen als die Kosten, die bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts entstünden. Dies wäre ggf. gesondert zu prüfen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für eine Vertretung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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