Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Sie teilen mit, dass Ihr Konto ausgeglichen wurde und auch PayPal die Sache als erledigt ansieht. Zudem haben Sie dies dem Inkassobüro ebenfalls mitgeteilt. An sich sollte die Angelegenheit damit erledigt sein. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Inkassobüros hartnäckig bleiben und auch regelmäßig einen Nachweis über den Ausgleich der Forderung verlangen bzw. Rücksprache mit dem Auftraggeber halten. Sie sind zwar nicht verpflichtet, die entsprechenden Belege einzureichen, da das Inkassobüro bzw. dessen Auftraggeber im Zweifel das Bestehen der Forderung darlegen und beweisen muss. Um aber nicht weiter mit ähnlichen Schreiben wie jetzt belästigt zu werden, sollten Sie den Beleg in Kopie an das Inkassobüro schicken. Dies ist auch deshalb empfehlenswert, weil viele Inkassobüros die Daten recht schnell an Auskunfteien wie die SCHUFA o. Ä. weitergeben. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher auf Ihr erstes Schreiben verweisen und die Nachweise übersenden.
Die Inkassokosten müssten Sie nur bezahlen, wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Inkassoauftrags schuldhaft in Verzug befunden hätten. Es wird also darauf ankommen, wann das Inkassobüro beauftragt wurde. Nach Ihrer Schilderung haben Sie keinerlei Verschulden an der Verzögerung, sodass Sie die Gebührenforderung zunächst zurückweisen sollten. Im Übrigen darf ein Inkassobüro keine höheren Gebühren verlangen als die Kosten, die bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts entstünden. Dies wäre ggf. gesondert zu prüfen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für eine Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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