Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Unfallschaden nach 2 Jahren bemerkt

20. August 2009 08:28 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von


14:09

Guten Morgen!
Ich habe folgendes Problem. Vor 2 Jahren kaufte ich einen gebrauchten PKW in einem Autohaus. Schon zu Beginn, stellte ich immer wieder kleinere Mängel fest, die ich alle reklamiert habe. Nun ist mir aufgefallen das der Wagen an der Heckklappe rostet. Ich habe dann genauer nachgeschaut und gesehen, dass der Wagen auf der Fahrerseite geschweißt wurde. Danach bin ich zum TÜV gefahren und habe die Lackdicke messen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass der Wagen auf der Seite lackiert wurde. Mir wurde beim TÜV gesagt, das der Wagen einen Unfall hatte. Dazu kommt das die Heckklappe verzogen ist, was mir aber vorher nicht aufgefallen ist. Der Vorbesitzer teilte mir mit das der Wagen unfallfrei abgegeben wurden ist. Ebenso wurden keine Reparaturen in der Werkstatt des Händlers durchgeführt und die Leasinggesellschaft weiß auch nichts von einem Unfall. Ich hab den Wagen als "Unfallfrei - Außer Lack- und Blechschäden" gekauft. Was mich auch wundert ist, dass der Wagen ein Jahr bevor er an den Händler zurück ging stillgelegt wurde.
Wie kann ich gegen den Händler vorgehen?
Vielen Dank!

20. August 2009 | 09:30

Antwort

von


(156)
Parlerstr. 30
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171/8709925
Tel: 0178/5579635
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sven-Kienhoefer-__l103293.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage gerne wie folgt beantworten:

Der Käufer eines Gebrauchtwagens( hier Sie) kann, wenn ihm beim Gebrauchtwagenkauf verschwiegen wurde, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies gilt auch wenn der Schaden fachgerecht repariert worden ist. Eine Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Dies ist nur bei Bagatellschäden, wie etwa einem Lackschaden zu bejahen. Hat das Auto jedoch einen Blechschaden erlitten, gilt es als Unfallwagen. Dies dürfte ja aufgrund Ihrer Ausführungen (TÜV) erwiesen sein.

Rechtlich gesehen gibt es dann viele Möglichkeiten, entweder Sie geben den Wagen zurück unter Zuzahlung einer Abnutzung für die 2 Gebrauchsjahre oder aber Sie einigen sich mit dem Händler auf einen geminderten Kaufpreis.

Auf jedenfall sollten Sie die Angelegenheit einem versierten Rechtsanwalt übergeben. Dies zeigt dem Autohändler gleich die Ernsthaftigkeit Ihres Interesses und sichert ein optimales Verhandlungsergebnis. Gerne können Sie mich in der Angelegenheit kontaktieren.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.bFür eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt



Rückfrage vom Fragesteller 20. August 2009 | 13:48

Guten Tag Herr Kienhöfer!

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich hätte noch eine Frage. Wie sieht es mit der Beweisleist aus? Muss ich BMW beweisen das der Schaden "vertuscht" wurde?

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. August 2009 | 14:09

Sehr geehrter Fragesteller,

in diesem Fall haben Sie die Beweislast für das Vorliegen der Vorschädigung, dies dürfte aber durch ein Gutachten des TÜV zu erbringen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(156)

Parlerstr. 30
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171/8709925
Tel: 0178/5579635
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sven-Kienhoefer-__l103293.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Autokaufrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER