gern vertrete ich Sie in Ihrer Unfallangelegenheit gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bei einem Gegenstandswert bis 16.000 € betragen die Anwaltskosten 1.029,35 €, darüber hinaus bis 19.000 € 1.100,51 €.
Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung haben die Kosten der anwaltlichen Vertretung zu tragen/ zu erstatten. Dann erhalten Sie auch die hier angefallenen Kosten erstattet.
Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Gern können Sie mit eine E-Mail (Kontaktdaten) schreiben, damit ich die erforderlichen Daten (u.a. Gutachten, Sachverständigenrechnung, Abschleppkostenrechnung, Personalienaustauschkarte) und Unterschriften (Vollmacht; Widerrufsbelehrung) erhalte und loslegen kann.