In der Regel kann so ein Verfahren eingestellt werden, wenn der Schaden gering ist. Es würde mich doch sehr wundern, wenn dieses Verfahren nicht durch Einstellung auch ohne Geldauflage beendet werden könnte, oder gegen geringe Geldauflage.
SIe sollten dies in einem Begleitschreiben explizit beantragen. Den Vorfall, den Schaden und die Schadenshöhe würde ich an Ihrer Stelle wie oben schildern. Weglassen sollten Sie aber Anmerkungen, die Ihr Handeln als gerechtfertigt erscheinen lassen ( "ich bin doch zurückgefahren")-so etwas klingt nie gut.
SIe könne aber schreiben, dass kein Schaden entstanden ist, bzw. dieser nur minimal ist, und bei geringen Schäden wie diesem die Schuld derartig gering ist, dass eine EInstellung ohne Auflage erfolgen kann- oder maximal was Sie sich leisten können, hier dürften 150 Euro ausreichen.
Gerne schaue ich mal über ihren Brief, bevor sie ihn versenden. Meine Email steht unten.
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