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Unfallflucht, schriftliche Äußerung, Geldauflage zahlen

20. April 2023 09:41 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Guten Tag, ich bin 23 und Studentin mit geringem Einkommen.

Am letzten Sonntag habe ich beim Ausparken eine niedrige Steinmauer (Palisadensteinmauer) touchiert und zwei Steine bewegt. Den Aufprall habe ich gespürt, habe angehalten und den Schaden an meinem Auto begutachtet - die verschobenen Steine sind mir zwar aufgefallen, aber ich dachte, es seien Steine, die man einfach wieder zurück schieben kann. Da mein Auto alt und verbeult ist, dachte ich, es sei kein nennenswerter Schaden zustande gekommen. Ich bin dann weggefahren. Durch Zufall konnte die Polizei binnen 20 min ermitteln, wer den Unfall verursacht hat und hat mich angerufen. Ich bin 15 min später wieder am Unfall Ort eingetroffen, wo mir gesagt wurde, dass die Steine ein Zement Fundament haben, was ich zerstört habe. Der Schaden beläuft sich laut Eigentümer auf 50€ oder Einen Sack Zement. Ich habe mich an dem Tag entschuldigt und heute auch noch mal angerufen, da ich im Stress keinerlei Kontakt Daten hinterlassen hatte. Der Eigentümer schickt mir demnächst eine Rechnung für den Zement.

Ich habe ein Schreiben wegen der Unfallflucht bekommen und möchte eigentlich das Ganze über die Geldauflage lösen. Es gibt Zeugen und ich bin ja auch vor Ort ausgestiegen, habe den Schaden gesehen und bin weiter gefahren. Wie muss ich den "Äußerung als Beschuldigter" Bogen ausfüllen, damit ich nicht einen längeren Prozess nun vor mir habe? Soll ich die Tat zugeben oder keine Äußerung machen?
Viele Grüße.

In der Regel kann so ein Verfahren eingestellt werden, wenn der Schaden gering ist. Es würde mich doch sehr wundern, wenn dieses Verfahren nicht durch Einstellung auch ohne Geldauflage beendet werden könnte, oder gegen geringe Geldauflage.

SIe sollten dies in einem Begleitschreiben explizit beantragen. Den Vorfall, den Schaden und die Schadenshöhe würde ich an Ihrer Stelle wie oben schildern. Weglassen sollten Sie aber Anmerkungen, die Ihr Handeln als gerechtfertigt erscheinen lassen ( "ich bin doch zurückgefahren")-so etwas klingt nie gut.

SIe könne aber schreiben, dass kein Schaden entstanden ist, bzw. dieser nur minimal ist, und bei geringen Schäden wie diesem die Schuld derartig gering ist, dass eine EInstellung ohne Auflage erfolgen kann- oder maximal was Sie sich leisten können, hier dürften 150 Euro ausreichen.


Gerne schaue ich mal über ihren Brief, bevor sie ihn versenden. Meine Email steht unten.

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