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Unfall bei Spurwechsel mit Lieferwagen bei Krankenwageneinsatz mit Martinshorn

11. Oktober 2020 21:22 |
Preis: 35,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Parken in 2. Reihe - Unfall

Ich wollte einem Krankenwagen der direkt hinter mir fuhr und Blaulicht und Martinshorn aktiviert hatte, Platz machen und fuhr rechts hinter einem parkenden Lieferfahrzeug an den Straßenrand. Das machten auch 2 Autos vor mir. Der Lieferwagen parkte in zweiter Reihe. Ganz rechts parkten Autos. In dem Moment, wo ich rechts ran gefahren bin, fuhr der Lieferwagen unerwartet los und es kam zu einem Blechschaden an meiner rechten Beifahrertür und am Lieferfahrzeug vorne Links am Radkasten.
Die Polizei wurde gerufen, der Schaden wurde aufgenommen und die Polizei stellte vor Ort fest, das ich der Verursacher sei, da ich den Spurwechsel durchgeführt habe.
Hätte der Fahrer des Lieferwagens nicht stehenbleiben müssen, wenn der Krankenwagen vorbeifährt? Auch parkte er in 2. Reihe. Aus meiner Sicht trifft den Fahrer des Lieferwagens zumindest eine Teilschuld.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach Paragraph 12 Abs. 4 S. 2 StVO ist zum Parken der Fahrbahnrand zu verwenden, das Parken in 2. Reihe ist damit unzulässig. Fährt jemand aus der 2. Reihe in den fahrenden Verkehr, haftet er überwiegend (auf alle Fälle 50/50), so LG Saarbrücken. Auch der ruhende Verkehr ist geschützt (Ag Saabrücken). Wenn Sie nicht angekreuzt haben, dass Sie den Verstoß zugeben, lohnt durchaus ein Vorgehen.

Sollten Sie Hilfe brauchen, melden Sie sich gerne.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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