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Unechte Uhr auf eBay versteigert, nun wird eine echte verlangt

16. Februar 2006 16:22 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe über ebay Uhren aus dem Nachlass meines Vaters verkauft!
Dabei waren auch Uhren, wo ich nicht wusste ob es originale sind oder Fälschungen!
Ich habe also per Sofortkaufpreis für 90 EUR eine Panerai Uhr verkauft, ohne sie als Original zu deklarieren! Nachdem ein Ebay Mitglied aus Österreich die Uhr per Sofortkauf ersteigert hatte, lies ebay die Auktion löschen! Also nahm ich an, dass die Auktion gelöscht wurde, weil sie eine Fälschung ist! Die Käuferin überwies den Betrag auf mein Konto, fragte mich aber nicht nach der Originalität! Ich habe die Uhr nach Österreich verschickt, da sie ja den Betrag überwiesen hatte! Nun bekam ich eine mail von Ihr, dass Sie bei einem Uhrmacher war und dieser sagte, dass die Uhr eine Fälschung ist! Nun besteht Sie darauf von mir eine Originale Uhr (diese kostet ca. 3000 EUR) geschickt zu bekommen! Wie kann ich mich verhalten, was kann ich tun, wenn Sie den "SCHADENERSATZ" (da ich eine unechte Uhr geschickt habe) durchsetzen will? Die Auktion ist bei ebay nicht mehr vorhanden und ich habe keinerlei Daten mehr darüber, da sie ja gelöscht wurde! Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen

16. Februar 2006 | 17:26

Antwort

von


(2928)
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Sehr geehrte Ratsuchende,



wie Sie selbst erkannt haben, wird es zur vollständigen Beantwortung der Frage ganz wesentlich auf den genauen Wortlaut des Angebotes bei eBay ankommen.


In Ihrem Interesse hoffe ich, dass Sie dort deutlich gemacht haben, dass Ihnen nicht bekannt ist, ob es sich um eine Originaluhr handelt.

War dieses der Fall - und insoweit müssen Sie notfalls über eBay Deutschland oder deren Server sich wirklich Gewissheit verschaffen - haben ist aus kaufrechtlicher Sicht wenig zu befürchten (die wettbewerbsrechtliche Betrachtung und das Verbot, mit Plagiaten zu handeln, ist dabei ein ganz anderes Thema, da es dabei noch nicht einmal auf Ihre Kenntnis ankommt).

Denn dass eine solche Originaluhr nicht für 90,00 EUR zu erwerben ist, ist klar. Wenn der Käufer nun einen solchen "Hoffnungskauf" tätigt, wird er seine Rechte nicht durchsetzen können.

Daher sollten Sie die Forderung zurückweisen.


Etwas anderes gilt natürlich, wenn Sie nichts geschrieben oder sogar die Originalität zugesichert haben. Dann kann man in der Tat von einem Mangel ausgehen und der Käufer hat das Recht, die Nacherfüllung (Lieferung der Uhr, Zug um Zug gegen Herausgabe des Plagiates) zu verlangen.

Dieses hätten Sie nur damit retten können, dass Sie unverzüglich die Anfechtung des Kaufvertrages erklärt hätten, was so nicht ersichtlich ist. Ansonsten sollten Sie dieses nachholen, werden dann aber Schadensersatz (RA-Kosten, Versandkosten) leisten müssen.




Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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