Sehr geehrte Ratsuchende,
wie Sie selbst erkannt haben, wird es zur vollständigen Beantwortung der Frage ganz wesentlich auf den genauen Wortlaut des Angebotes bei eBay ankommen.
In Ihrem Interesse hoffe ich, dass Sie dort deutlich gemacht haben, dass Ihnen nicht bekannt ist, ob es sich um eine Originaluhr handelt.
War dieses der Fall - und insoweit müssen Sie notfalls über eBay Deutschland oder deren Server sich wirklich Gewissheit verschaffen - haben ist aus kaufrechtlicher Sicht wenig zu befürchten (die wettbewerbsrechtliche Betrachtung und das Verbot, mit Plagiaten zu handeln, ist dabei ein ganz anderes Thema, da es dabei noch nicht einmal auf Ihre Kenntnis ankommt).
Denn dass eine solche Originaluhr nicht für 90,00 EUR zu erwerben ist, ist klar. Wenn der Käufer nun einen solchen "Hoffnungskauf" tätigt, wird er seine Rechte nicht durchsetzen können.
Daher sollten Sie die Forderung zurückweisen.
Etwas anderes gilt natürlich, wenn Sie nichts geschrieben oder sogar die Originalität zugesichert haben. Dann kann man in der Tat von einem Mangel ausgehen und der Käufer hat das Recht, die Nacherfüllung (Lieferung der Uhr, Zug um Zug gegen Herausgabe des Plagiates) zu verlangen.
Dieses hätten Sie nur damit retten können, dass Sie unverzüglich die Anfechtung des Kaufvertrages erklärt hätten, was so nicht ersichtlich ist. Ansonsten sollten Sie dieses nachholen, werden dann aber Schadensersatz (RA-Kosten, Versandkosten) leisten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
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