Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen zunächst den Kaufvertrag ordnungsgemäß wegen Täuschung anfechten.
§ 123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Dann fordern Sie den Kaufpreis zurück mit Fristsetzung.
Zudem fordern Sie Schadensersatz. Hierfür sind Belege erforderlich. Prüfkosten müssen auch belegt werden.
Aber Sie müssen die Rückforderung und den Schadensersatz trennen. Zudem ist die Anfechtung ausdrücklich zu erklären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn ich den Brief so abschicke, wie ich ihn geschrieben habe, mache ich mich dann in irgendeiner Weise strafbar? Kann mir beispielsweise Erpressung vorgeworfen werden? Kann mich der Angeschriebene in irgendeiner Weise wegen dieses Briefes bei der Polizei anzeigen oder mich aus irgend einem Grund verklagen?
Bitte nur die Frage beantworten. Es geht mir nur darum ob ich mich damit strafbar mache. Ganz gleich ob die "Schadensersatzforderung" falsch ist.
Kappen Sie den Brief ab der Frist - das drohen mit zollrechtlichen/strafrechtlichen kann Drohung/Nötigung sein, so der BGH! Sie müssen auch nicht ankündigen, welche Schritte (auch zivilrechtlich) Sie einleiten - daher besser weglassen.