Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn die Vermieterin ihre Stellung als Mitarbeiterin der Sparkasse ausgenutzt hat, um sich bei der SCHUFA über Sie zu erkundigen, war das natürlich nicht in Ordnung.
Es sollte erwogen werden, dies zur Anzeige zu bringen und damit das Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 43 BDSG
in Gang zu setzen.
Allerdings sollte die Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden, da ja nicht sicher feststeht, dass es Ihre Vermieterin war.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen kann dann festgestellt werden, wer die Daten abgefragt hat.
Wenn dann feststeht, dass es Ihre Vermieterin war, kann auch weiter vorgegangen werden.
Allerdings muss sich auch das Unternehmen SCHUFA den Vorwurf gefallen lassen, nicht geprüft zu haben und unberechtigt Auskunft erteilt zu haben.
Daher sollte ebenso erwogen werden, gegen die SCHUFA vorzugehen.
Das Verhalten der Vermieterin kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, sodass eine Meldung an die Sparkasse erfolgen sollte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin