Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Die Besteuerung Ihres Einkommens aus der Tätigkeit als Angestellter obliegt in Ihrem Fall dem Tätigkeitsstaat, hier also Kroatien, siehe Art. 15 Abs. 2 lit a) DBA Kroatien-Deutschland.
Dadurch, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten, sind Sie weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, dadurch, dass Sie sich aber mehr als 183 Tage im Jahr in Kroatien aufhalten, verbleibt das Besteuerungsrecht beim Land Kroatien.
Falls sie aber deutsche Einkünfte haben, Vermietung bspw., würden diese weiterhin in Deutschland besteuert werden.
Wenn Sie in Kroatien tätig sind, fallen Sie unter das kroatische Sozialversicherungsrecht und nicht mehr unter das deutsche Sozialversicherungsrecht, da dieses an die Tätigkeit gekoppelt ist.
Sie müssen keine besonderen Anträge in Deutschland stellen, wenn Sie einen Wohnsitz in Kroatien begründen, es fallen auch keine besonderen Kosten in Deutschland dadurch an.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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