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Umzug nach Kroatien - Hauptwohnsitz in Deutschland behalten

9. Juli 2024 16:41 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Als deutsch-kroatischer Staatsbürger ziehe ich nach Kroatien, wo ich bei einem kroatischen Arbeitgeber angestellt sein werde, und möchte in Deutschland (bei meinen Eltern) gemeldet bleiben. Ich werde weit über 183 Tage im Jahr in Kroatien verbringen. Das bedeutet, dass ich sowohl einen Hauptwohnsitz in Deutschland (da gemeldet bleibe) als auch einen Hauptwohnsitz in Kroatien haben werde.

Welche Implikationen hat dies für meine Steuerpflicht? Bin ich dann nur in Kroatien steuerpflichtig (aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens und >183 Tage Aufenthalts in Kroatien)? In Kroatien ist die Steuerbelastung bei gleichem Gehalt geringer.

Welche Implikationen hat dies für meine Versicherungspflicht in Deutschland? Entfällt diese, wenn ich in Kroatien gesetzlich krankenversichert bin (inkl. Premium-Auslandsversicherung) und den Großteil des Jahres dort verbringe? Heisst, ist es möglich die Versicherungspflicht in Deutschland zu umgehen.

Muss ich sonst noch etwas beachten oder bestimmte Anträge in Deutschland stellen bzw. Bescheinigungen vorlegen?

Kommen noch weitere Kosten auf mich zu?



9. Juli 2024 | 18:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Die Besteuerung Ihres Einkommens aus der Tätigkeit als Angestellter obliegt in Ihrem Fall dem Tätigkeitsstaat, hier also Kroatien, siehe Art. 15 Abs. 2 lit a) DBA Kroatien-Deutschland.

Dadurch, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten, sind Sie weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, dadurch, dass Sie sich aber mehr als 183 Tage im Jahr in Kroatien aufhalten, verbleibt das Besteuerungsrecht beim Land Kroatien.

Falls sie aber deutsche Einkünfte haben, Vermietung bspw., würden diese weiterhin in Deutschland besteuert werden.

Wenn Sie in Kroatien tätig sind, fallen Sie unter das kroatische Sozialversicherungsrecht und nicht mehr unter das deutsche Sozialversicherungsrecht, da dieses an die Tätigkeit gekoppelt ist.

Sie müssen keine besonderen Anträge in Deutschland stellen, wenn Sie einen Wohnsitz in Kroatien begründen, es fallen auch keine besonderen Kosten in Deutschland dadurch an.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt



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